Voerde. Anwohnerin des Festsaals machen die Aussagen des Voerder CDU-Fraktionschefs fassungslos. Rechtliche Gegebenheiten würden ignoriert, moniert sie.

Eine Nachbarin, die mit anderen Eigentümern im Spätsommer 2018 gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung für den Betrieb des Reyna Palace geklagt hatte, machen die Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Ingo Hülser zu der Thematik fassungslos. Dessen Anmerkung, dort sei schon immer eine Diskothek gewesen, nennt sie ein „Ablenkungsmanöver“. In die gleiche Kategorie gehört für sie die aus ihrer Sicht „anmaßende“ und eine „Unverschämtheit“ darstellende Frage, warum sie dorthin gezogen sei – „auf ihr eigenes Grundstück“, wie sie klarstellt. All dies mache deutlich, „dass man die rechtlichen Gegebenheiten lieber ignoriert und eigene Belange in den Vordergrund stellt“. Mit derlei „Ablenkungsmanövern“ werde versucht, „die Anwohner in eine Position der Rechtfertigung“ zu bringen. Dabei reiche der „gesunde Menschenverstand“ aus, um zu beurteilen, dass ein Vorhaben dieser Art in „der Nähe zu Wohnbebauung nicht funktionieren kann“.

Nachbarin: „Tieffrequente Bässe wurden nie gemessen“

Zu dem Thema Schallimmissionen während des Betriebs der Veranstaltungshalle erklärt sie, dass lediglich die von der Stadt festgelegten Lärmwerte der ankommenden Musik im Außenbereich nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (kurz: TA Lärm) sowie der festgelegte Innenpegel in der Halle nach Angaben der Stadt laut Messungen eingehalten worden seien. „Rechtlich verbindliche Messungen für tieffrequente Geräusche hat es bisher nie gegeben; dies geben die Messgeräte von Stadt und Polizei gar nicht her“, sagt die Nachbarin.

Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass im Rahmen des „rechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme, auf Grund der bereits vorliegenden Belastungen und der Art der Nutzung ein ,Zuschlag’, sprich niedrigere Werte nach TA Lärm zu berücksichtigen“ seien. Dies sei aber nicht passiert.

Auch interessant

Selbst wenn die von der Stadt zugrunde gelegten Lärmwerte eingehalten seien, hätten sie am eigenen Leib erfahren, dass eine Belästigung der Umgebung etwa durch Musikbeschallung oder durch tieffrequente Bässe in den nächstgelegenen Wohnhäusern gegenüber der B8 vorliege. Angesichts der 34 Meter Luftlinie, die ihr Haus von dem Festsaal entfernt sei, verwundere dies nicht. Auch möchte sie sich einen Betrieb in Vollauslastung nicht vorstellen, den es in Folge der Corona-Pandemie ihrer Ansicht nach kaum gegeben haben könne.

An die Adresse der Stadt gerichtet erklärt sie mit Hinweis auf den Beschluss des OVG, dass sie nicht nur der Politik fälschlicherweise „einmal Diskothek – immer Diskothek“ suggeriere. Diese Behauptung sei nun zusätzlich nach der Entscheidung der Münsteraner Richter widerlegt, betont sie: Das aktuelle Vorhaben sei ein ganz anderes „als es die Diskothek war, und zieht weitaus mehr negative Lärmauswirkungen nach sich“. Im Reyna Palace hätten hauptsächlich Großhochzeiten stattgefunden, erklärt sie.

Auch interessant

Davon ganz abgesehen führt die Nachbarin an, dass gemäß gültigem Bebauungsplan auf dem Grundstück eine „Vergnügungsstätte“, worunter – „mehrfach richterlich bestätigt“ – eine Diskothek und auch eine Veranstaltungshalle fielen – ausgeschlossen seien. Dagegen aber könnten sie nicht klagen. In diesem Fall steht der Rechtsweg nur denen offen, die im Gebiet desselben Bebauungsplans ein Grundstück haben. Einen weiteren Eigentümer gebe es dort jedoch nicht.