Dinslaken. Drei Schüler und eine Lehrerin der Gesamtschule wurden mittlerweile positiv getestet, ein weiterer Schüler ist in Quarantäne. Wie es weitergeht.
An der Ernst-Barlach-Gesamtschule Dinslaken gibt es einen weiteren Coronafall. Diesmal ist das Schulgebäude an der Scharnhorststraße betroffen. Hier wurde das Coronavirus nun bei einer Lehrerin nachgewiesen. Die Pädagogin sowie zwei weitere Lehrer wurden unter Quarantäne gestellt.
Mittlerweile gibt es damit vier Coronafälle an der EBGS: Nach den beiden jüngst positiv getesteten Fünftklässlern wurde das Virus bei einem weiteren Schüler der Klasse 5c nachgewiesen. Diesen Fall hat der Kreis erst auf NRZ-Nachfrage bestätigt. Außerdem ist ein Schüler der Q2 in Quarantäne – seine Schwester wurde positiv auf Corona getestet.
Lehrerin hatte keine Symptome
Die nun betroffene Lehrerin wurde am Montag, 24. August, positiv getestet. Symptome waren zuvor nicht aufgetreten, sie hatte von den vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales angebotenen freiwilligen Tests Gebrauch gemacht.
Gesundheitsamt und Schulleitung haben unmittelbar die Kontaktnachverfolgung eingeleitet. Weil die Lehrerin zuvor mit zwei Kollegen gemeinsam an einem PC eine Statistik ausgearbeitet hatte und der Hygieneabstand dabei nicht gewährleistet war, wurde auch für die beiden Kollegen Quarantäne angeordnet.
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Diese Schüler sind auch betroffen
Der reguläre Schulbetrieb an der EBGS laufe aber weiter, so der Kreis Wesel. Es gebe keinen Zusammenhang mit den positiv getesteten Fünftklässlern. Die EBGS hat zwei getrennte Schulgebäude für Unter- und Oberstufe. Die positiv getestete Lehrkraft hat nicht im Unterstufen-Gebäude an der Goethestraße unterrichtet, sondern nur in der Oberstufe, die an der Scharnhorststraße beheimatet ist. Es habe keinen Kontakt zur Unterstufe gegeben, versichert Ulrich Wangerin.
Der dritte Fünftklässler, bei dem das Virus nachgewiesen wurde war zu diesem Zeitpunkt bereits wegen des anderen Coronafalls in seiner Klasse in Quarantäne, so dass es hier keine Konsequenzen geben muss. Weil der Test zudem zeitgleich mit dem seines Mitschülers erfolgte und nur das Ergebnis später kam, muss die Quarantäne für die Klasse nicht verlängert werden, so Ulrich Wangerin. Die beiden Quarantäneklassen erscheinen am Freitag wieder zum Unterricht.
Der Oberstufenschüler der Q2, der sich in Quarantäne befindet, ist für die anderen Schüler nur ein Zweitkontakt – deswegen sind auch hier keine weiteren Maßnahmen vorgesehen.
Zehn Lehrer fehlen im Unterricht
Die drei Klassenlehrer der Klassen 5b und 5c, die sich seit eineinhalb Wochen in Quarantäne befinden, durften nach negativen Tests und wenigen Tagen wieder unterrichten. Insgesamt fehlen im Unterricht an der Gesamtschule derzeit zehn Lehrer – zusätzlich zu den dreien, die jetzt unter Quarantäne stehen, sieben weitere, die zur Risikogruppe gehören. Diese sind allerdings mit anderen Aufgaben betraut – Korrekturen etwa oder Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunden, die andere Kollegen für sie übernehmen, so Wangerin. Das Land genehmigte zudem eine 22,5-Stunden-Kraft als Verstärkung.
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Darum wird bei positiv getesteten Lehrern anders verfahren
Anders als bei positiv getesteten Schülern wird bei positiv getesteten Lehrern nicht automatisch Quarantäne für ganze Klassen angeordnet. Auch an der Waldorfschule Dinslaken sowie der Gesamtschule Hünxe gab es Coronafälle im Kollegium – in beiden Schulen lief der Unterricht weiter
Gerade bei jüngeren Kindern könne man sich nicht sicher sein, ob die Hygiene- und Kontaktregeln tatsächlich eingehalten würden, begründet Anja Schulte, Sprecherin des Kreises Wesel auf Nachfrage der NRZ. Deswegen würden auch bei Coronafällen in Kitas ganze Gruppen in Quarantäne geschickt.
Bei Lehrern geht der Kreis davon aus, dass sie sich an die Hygieneregeln halten, weil ihnen die Konsequenzen bei Verstößen bewusst seien. „Das sind ja erwachsene, vernünftige Menschen“, so Anja Schulte. Wenn positiv getestete Lehrer glaubhaft versichern, dass sie sich an die Hygieneregeln gehalten haben, könne der Betrieb weiterlaufen. Und an der EBGS „wurden und werden die Vorgaben des Hygienekonzepts streng befolgt.“
Diese Regeln gelten für Lehrer
Lehrer an weiterführenden Schulen sind vorerst bis 31. August gehalten, auch im Unterricht einen Mund-Nasenschutz zu tragen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können. Auch, wenn es dafür lSchulministerium zulässige Ausnahmen gibt – etwa wenn das Tragen einer Maske„mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar“ ist – halten sich die EBGS-Lehrer fast durchgehend an die Maskenpflicht, versichert Schulleiter Wangerin – schon aus Solidarität mit den Schülern.
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Außerdem stünden ständig alle Türen und Fenster in den Gebäuden offen. Corona sei zum Teil der Schul-Normalität geworden, sagt der Schulleiter. Allerdings macht er sich mit Blick auf die kalte Jahreszeit Sorgen: Im Herbst und Winter könne er seine Schüler nicht ständigem Durchzug aussetzen, so Wangerin.
Hintergrund: Plastik-Visiere kein gleichwertiger Ersatz
Plastik-Visiere stellen übrigens laut Schulministerium und Robert-Koch-Institut „keinen grundsätzlichen Ersatz für eine Mund-Nase-Bedeckung dar“. Die Visiere würden Dritte nicht in der gleichen Weise wie eine am Gesicht anliegende Mund-Nasen-Maske vor Aerosolen in der Atemluft schützen.
Wenn bei Lehrern das dauerhafte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung mit sich bringt, „kann der Ersatz durch ein Visier auch aus Gründen des Arbeitsschutzes geboten sein“, so das Schulministerium. „Vorrang hat aus Gründen des Infektionsschutzes aber eindeutig das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung“. Weitere Infos: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten.