Voerde. Der Voerder Rat hat grünes Licht für die Gründung einer Gesellschaft gegeben, die auf dem früheren Schachtareal in Löhnen ein Windrad bauen will.
Die Stadtwerke Voerde wollen in das Geschäft der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor der eigenen Haustür einsteigen. Der Rat hat dafür unlängst den Weg geebnet, indem er grünes Licht für die Gründung der „Voerde Windenergie GmbH“ gab. Die beiden Partner in der neuen Gesellschaft, die Stadtwerke Voerde und die RAG Montan Immobilien (MI), wollen auf dem Gelände der ehemaligen Schachtanlage Löhnen eine Windenergieanlage errichten.
Das Vorhaben ist, wie Bürgermeister Dirk Haarmann kürzlich gegenüber der NRZ erklärte, eine „Blaupause“ der Kooperation, die vor zwei Jahren im Bereich der Halde-Lohberg-Nord-Erweiterung an den Start ging. Dort sind neben der RAG MI die Gemeindewerke Hünxe Mitgesellschafter – in diesem Fall der Windpark Hünxe GmbH – und es drehen sich statt einem drei Windräder. Die Stadt Voerde hat eine Konzentrationszone für Windkraft ausgewiesen, innerhalb derer die Errichtung solcher Anlagen möglich ist. Das jetzt geplante Windrad ist nach Angaben von Bürgermeister Haarmann das letzte, das dort noch realisiert werden kann.
Antrag auf Genehmigung wurde Mitte Mai beim Kreis Wesel gestellt
Mitte Mai hat die RAG MI beim Kreis Wesel als Unterer Immissionsschutzbehörde den Antrag auf Genehmigung der Windenergieanlage auf dem früheren Schachtareal gestellt. Das Unternehmen mit Sitz in Essen, das im Verbund des RAG-Konzerns steht und mit dem Rückbau von Bergwerken und der „ganzheitlichen Entwicklung“ ehemaliger Flächen des Steinkohlebergbaus befasst ist, beziffert die Größe des einstigen Schachtgeländes in Löhnen mit etwa 9,5 Hektar. Ein Teil davon sei von der RAG gepachtet, ein anderer befinde sich in deren Eigentum, erklärt die RAG MI auf Anfrage der NRZ. Auf dem Areal seien alle Gebäude zurückgebaut. Vor sieben Jahren wurde auf der ehemaligen Tagesanlage des Bergwerks Walsum der 42 Meter hohe Förderturm gesprengt. Schicht im Schacht ist bereits seit 2008.
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Der Kreis Wesel hat die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit nach eigener Information abgeschlossen. Die Träger öffentlicher Belange – dazu gehören verschiedene Fachdienste des Kreises Wesel wie die Untere Naturschutzbehörde, die Stadt Voerde als Bau- und Planungsamt, Straßen.NRW oder das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW – seien beteiligt. Sobald deren Stellungnahmen eingegangen sind, müssen diese geprüft und gegebenenfalls dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden, der sich dann seinerseits dazu äußere, erläutert Eva Richard, Pressesprecherin des Kreises Wesel.
Über Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Verfahren entschieden
Basierend auf einer angefertigten allgemeinen Vorprüfung werde im Laufe des Genehmigungsverfahrens auch darüber befunden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss oder nicht. Ist dies der Fall, wäre die UVP ein Teil der Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Der Beschluss soll nach Prüfung der UVP erfolgen. Es sei denn, andere Belange stehen einer Entscheidung noch entgegen, erläutert Richard.
Der Baustart für das geplante Windrad auf dem früheren Schachtgelände in Löhnen, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sich bereits vier Anlagen befinden, könne erst nach der erteilten Genehmigung abgeschätzt werden. „Wir gehen aber für diese Windenergieanlage von einer Inbetriebnahme in 2022 aus“, heißt es von Seiten der RAG MI.
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Das Windrad wird eine Nabenhöhe von 111 Metern und eine Gesamthöhe von 180 Metern haben. Die jährliche Stromproduktion gibt die RAG MI mit etwa 9,4 Mio. Kilowattstunden (kWh) an. Zirka 7000 Tonnen des klimaschädlichen CO2 könnten damit eingespart und etwa 2600 Haushalte rechnerisch mit Strom versorgt werden. Auf die Frage, ob auf der Fläche neben der Errichtung der Windkraftanlage weitere Vorhaben beabsichtigt sind, erklärt die RAG MI, dass dies im Rahmen des laufenden Abschlussbetriebsplanverfahrens geklärt werde.
Rückblick: Ähnliches Vorhaben mündete vor Jahren in einen Rechtsstreit
Unweit der ehemaligen Schachtanlage Löhnen wurden vor inzwischen fast sechs Jahren in der dafür von der Stadt Voerde ausgewiesenen Konzentrationszone zuletzt zwei Windenergieanlagen errichtet: Eine steht am Deichkuhlenweg, die andere etwa 400 Meter Luftlinie entfernt davon auf einer Fläche am Brinksweg.
Von dem Antrag des Investors auf Genehmigung bis zum letztendlichen Bau der Windräder waren einige Jahre ins Land gegangen. Der Kreis hatte dem Investor seine Zustimmung zu dem Projekt aufgrund artenschutzrechtlicher Bedenken versagt. Grund: Die von der Stadt definierte Vorrangzone ist nahezu vollständig von Flächen des Vogelschutzgebietes umgeben.
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Der Investor zog vor Gericht, das Verfahren wurde zwei Jahre später beschieden. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich. Der Kreis erteilte die Genehmigung und der Investor wurde verpflichtet, die Risiken für die Wildgänse zu klären, indem er drei Jahre lang zwischen Oktober und März jede Woche die Flugbewegungen untersuchen und Ganztagsbeobachtungen im Umfeld der Windkraftanlage vornehmen lässt.
Auch in diesem Verfahren ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel wieder beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten worden. Zu welcher Einschätzung sie im Falle des aktuellen Vorhabens kommt und was dies für den Verlauf des Verfahrens bedeutet, bleibt abzuwarten.