Berlin. Der VfL Bochum wird Einspruch gegen das 1:1 in Berlin einlegen. Sportanwalt erklärt, wie es nun weitergeht und wie die Erfolgsaussichten sind.
Auch nach dem 14. Bundesliga-Spieltag muss der VfL Bochum weiter auf den ersten Saisonsieg warten. Das letzte Wort ist nach dem 1:1 bei Union Berlin am Samstagnachmittag aber noch nicht gesprochen. Da ein Berliner Fan den Bochumer Torhüter Patrick Drewes in der Schlussphase mit einem Feuerzeug am Kopf getroffen hatte und Drewes verletzt nicht weiterspielen konnte, möchte der Revierklub gegen die Spielwertung vorgehen. „Wir werden Einspruch einlegen“, kündigte Geschäftsführer Ilja Kaenzig unmittelbar nach Abpfiff an.
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Nun haben die Bochumer zwei Tage Zeit, Einspruch beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) einzulegen. Dies muss schriftlich und mit einer kurzen Begründung bei der Zentralverwaltung des DFB erfolgen. Anschließend liegt die Entscheidung beim DFB-Sportgericht. Ist der Bochumer Einspruch erfolgreich, wird die Partie mit 2:0-Toren und drei Punkten für den VfL gewertet - es wären drei überaus wichtige Zähler im Abstiegskampf.
VfL Bochum: Drewes-Verletzung für Sportanwalt eine Schwächung der Mannschaft
Geht es nach der Einschätzung des Dortmunder Sportanwalts Markus Buchberger, Professor für Sportrecht an der Hochschule Koblenz, stehen die Chancen auf einen Sieg am Grünen Tisch nicht schlecht. Der Jurist hat den Vorfall in Berlin live vor dem Fernseher verfolgt. „Ich beurteile die Erfolgschancen des VfL Bochum, eine andere Spielwertung zu erreichen, als realistisch“, erklärt er auf Nachfrage dieser Redaktion.
Buchberger verweist auf Paragraf 17, Satz 2, b in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, in dem Einsprüche gegen Spielwertungen geregelt werden. Demnach rechtfertige eine „Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht“ einen Einspruch.
Und Buchberger sieht die genannten Bedingungen als gegeben an: „Meiner Ansicht nach ist es objektiv eine auf der Hand liegende Schwächung, wenn die Mannschaft ohne gelernten Torhüter weiterspielen muss.“ Drewes konnte nach dem Kopftreffer schließlich nicht weiterspielen. Für die rund zweieinhalb Minuten, die nach der Unterbrechung nach absolviert wurden, rückte Stürmer Philipp Hofmann zwischen die Pfosten. Einen Ersatztorhüter konnte Trainer Dieter Hecking nicht ins Spiel bringen, da er bereits alle Wechsel ausgeschöpft hatte.
Buchberger gibt zu bedenken: „Es ließe sich natürlich auch anführen, dass die Schwächung aufgrund der Kürze der verbliebenden Spielzeit nicht zum Tragen gekommen ist. Union hat ja keinen Torschuss mehr abgegeben, bei dem Hofmann der Ball beispielsweise durch die Hände gerutscht ist.“ Der in Dortmund ansässige Anwalt glaubt jedoch nicht, dass das Gericht dieser Interpretation folgen wird. „Das würde ja die Tür öffnen, dass zukünftig bei ähnlichen Vorfällen die gegnerische Mannschaft auch bei einer längeren Restspielzeit einfach keine Torchancen mehr sucht, weil dann keine eingetretene Schwächung nachgewiesen werden kann.“
Und so kann der VfL Bochum bald womöglich doch den ersten Saisonsieg feiern - wenn auch nicht auf dem Rasen.