Duisburg. . Das Grundgesetz stellt die Familie unter besonderen Schutz. Gilt das auch für Regenbogenfamilien? Die Neubauers aus Duisburg finden: Nicht immer.
“Mama!“ Der zweijährige Paul quietscht vor Freude und rennt auf seinen kurzen Beinen zur Wohnungstür als Andrea Neubauer von der Arbeit kommt. Im Wohnzimmer wartet schon Nicole Neubauer, Pauls „Mami“. Einen Papa gibt es bei Paul zuhause nicht, dafür aber gleich zwei Mütter - eine „Mama“ und eine „Mami“. Die Neubauers sind eine sogenannte Regenbogenfamilie.
Das war es dann aber auch schon mit den Besonderheiten. Bis auf ihre besondere Elternkonstellation sind Andrea, Nicole und Paul eine ganz normale, kleine Familie. Paul freut sich, wenn seine Eltern von der Arbeit nach Hause kommen, im Wohnzimmer liegt jede Menge Spielzeug herum und im Garten gibt es einen Sandkasten. Da will Paul jetzt hin, nachdem er seine Mama begrüßt hat. Und während der Zweijährige fleißig Sandkuchen backt, sitzen Mama und Mami im Wohnzimmer auf der Couch, beobachten ihren Sohn und erinnern sich:
Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie
„Dass wir gemeinsam ein Kind bekommen möchten, war schon bei unserem ersten Date klar“, erinnert sich Nicole. „Wir wollten beide schon immer Eltern sein, aber in unseren vorherigen Beziehungen hat sich das nie ergeben.“ Im Jahr 2015 heirateten Andrea und Nicole – damals hieß das bei gleichgeschlechtlichen Paaren noch „Verpartnerung“. Bis Paul auf die Welt kam, sollte es allerdings noch einige Zeit dauern.
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Noch länger dauerte es, bis Nicole und Andrea auch offiziell Pauls Eltern sein durften, denn die Bürokratie machte es ihnen schwer. Dabei verspricht das Grundgesetz in Artikel 6, Absatz 1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Andrea und Nicole Neubauer sagen heute: „Das galt für unsere Familie nicht immer.“
Schon der Weg zur Schwangerschaft war für die beiden kein leichter. Etliche Male versuchte Nicole, mit Hilfe von Spendersamen schwanger zu werden. Etliche Male ohne Erfolg. Beim neunten Versuch klappte es schließlich und Paul war unterwegs. „Nach dem zehnten Versuch hätten wir aufgehört“, erinnert sich Andrea.
Stiefkindadoption: Ein langer Prozess
Doch kaum war die erste Hürde geschafft, standen die Neubauers vor der nächsten. Nicole war schwanger und mit Andrea verheiratet. In einer heterosexuellen Partnerschaft wäre nun alles klar: Der Ehemann einer Schwangeren gilt automatisch als Vater des Kindes. Und selbst, wenn Mutter und Vater nicht miteinander verheiratet sind, reicht ein Gang zum Jugendamt, um die Vaterschaft offiziell beurkunden zu lassen.
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Nicht so bei den Neubauers. Damit Andrea auch offiziell Pauls Mama werden konnte, musste sie den Prozess der sogenannten Stiefkindadoption durchlaufen. Die Neubauers hätten das Verfahren gerne schon vor Pauls Geburt im August 2016 abgeschlossen, das ist aber rechtlich nicht möglich. Andrea konnte die Adoption erst beantragen als Paul auf der Welt war.
Es folgten Gespräche mit dem Jugendamt, es musste ein Gutachten erstellt werden und der zuständige Sachbearbeiter besuchte eigens die Neubauers zuhause, um die Familiensituation vor Ort zu beurteilen. Bei diesem Besuch wollte er nicht nur wissen, ob die beiden - damals 51 und 41 Jahre alt - sich denn wirklich sicher seien, dass sie lesbisch sind. Er klärte die Neubauers auch darüber auf, dass der Prozess der Stiefkindadoption mindestens ein halbes Jahr dauern würde. Man müsse schließlich eine gewisse Zeit abwarten, um zu sehen, wie sich Andreas Beziehung zu dem Kind entwickle.
„Unser Sohn war rechtlich überhaupt nicht abgesichert.“
Nicole schüttelt noch heute den Kopf, wenn sie an dieses Treffen zurück denkt. „Es ging in dem Gespräch eigentlich nur um unsere Liebesbeziehung, nicht um das Wohl unseres Kindes.“ Außerdem habe Andrea sich seit Beginn der Schwangerschaft als Mutter gefühlt und auch Verantwortung übernommen. Aber nicht nur emotional war der Adoptionsprozess belastend für die kleine Familie.
Durch die lange Wartezeit quälten die Neubauers auch ganz praktische Sorgen: „Das schlimmste war für uns, dass Paul in dieser Zeit rechtlich überhaupt nicht abgesichert war“, sagt Nicole. „Wenn mir etwas zugestoßen wäre, dann wäre völlig unklar gewesen, wer sich um Paul kümmern darf.“ Und umgekehrt: Hätte Andrea ein Unglück ereilt, Paul stand ohne Ansprüche auf ein mögliches Erbe oder eine Halbwaisenrente da. Nach einem ausreichenden Schutz der kleinen Familie durch den Staat klingt das nicht, finden Andrea und Nicole.
Eine gültige Geburtsurkunde fehlt noch immer
Die Neubauers hatten Glück, in ihrem Fall ging alles gut und dann sogar doch verhältnismäßig schnell: Seit Mai 2017 darf Paul Andrea ganz offiziell „meine Mama“ nennen. Allerdings, eine gültige Geburtsurkunde, in der sowohl Nicole als auch Andrea als Eltern aufgeführt sind, die haben die Neubauers bis heute nicht bekommen. „Wir haben nur eine, in der Andrea noch mit ihrem Mädchennamen steht - als Vater!“
Paul hat aber zwei Mütter. Für ihn, Nicole und Andrea ist das völlig normal. Übrigens auch für ihr privates Umfeld, sagen die Neubauers. Auch von Artikel 6 im Grundgesetz fühlen sie sich durchaus angesprochen. Sie würden sich nur wünschen, dass sich ihre Normalität bald auch in der übrigen deutschen Gesetzgebung wiederfindet.
>>>INFO: Geplante Änderung des Abstammungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat im März einen „Diskussionsentwurf“ zu einer möglichen Änderung des Abstammungsrechts veröffentlicht.
Demnach sollen in Zukunft auch in einer lesbischen Lebenspartnerschaft Regeln wie bei der Vaterschaft eines Mannes gelten: Als „Mit-Mutter“ könnte dann die Ehefrau oder Lebenspartnerin der Mutter zweiter rechtlicher Elternteil des Kindes werden – ohne die sogenannte Stiefkindadoption.
Allerdings: Der Diskussionsentwurf sieht vor, dass das nur für Paare gilt, deren Kind in einer Kinderwunschklinik entstanden ist. Paare, die sich zu einer Befruchtung mit einer privaten Samenspende entschließen, blieben außen vor. Auch Familienmodelle, bei denen sich ein lesbisches und ein schwules Paar die Elternschaft für ein Kind teilen möchten, werden im Diskussionsentwurf nicht berücksichtigt. Nach wie vor soll jedes Kind auch in Zukunft nur zwei rechtliche Elternteile haben dürfen.