An Rhein und Ruhr. . Am 23. Mai wird die Verfassung der Deutschen 70 Jahre alt. Die NRZ feiert das mit einer Serie, mit einem Sammelalbum und mit einer Leserfahrt.

Da könnte man neidisch werden. 70 Jahre und noch immer voller Kraft. Kaum ein Tag, kaum eine Woche, in der das Grundgesetz nicht die aktuelle Diskussion der Politik bestimmt: Der Chef der Grünen denkt laut über Verstaatlichungen von Grundstücken nach, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das Grundgesetz gestattet das in Artikel 14.

In den Kohlerevieren an Saar und Ruhr wundern sich Landräte und Bürgermeister über den 40-Milliarden-Geldregen für die Braunkohlereviere. Sie wollen auch Geld und verweisen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Die Jugendumweltverbände fordern mehr Einsatz fürs Klima. Mit ihrer bisherigen Politik komme die Bundesregierung, so der Vorwurf, ihrer im Grundgesetz verankerten Pflicht zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nicht nach.

Deutsche Teilung sollte nicht zementiert werden

Als die Politiker vor 70 Jahren im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz aufschrieben, dachte wohl niemand daran, dass es den Deutschen noch im Jahr 2019 als Verfassung dienen würde. Die westlichen Siegermächte hatten die Ministerpräsidenten ihrer drei besetzten Zonen aufgefordert, eine Verfassung für Westdeutschland auf den Weg zu bringen. Die Bevölkerung sollte darüber abstimmen. Doch dazu ist es nicht gekommen.

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Die Politiker wollten damals die deutsche Teilung nicht durch eine Verfassung zementieren. Sie brachten das Grundgesetz auf den Weg, das nur so lange gelten sollte, bis das wiedervereinigte deutsche Volk sich eine Verfassung geben würde. Dass die Deutschen über ihre Verfassung nie abstimmen durften, hat die Bedeutung und die Akzeptanz des Grundgesetzes nie beeinträchtigt. Im Gegenteil. Es galt Verfassungen anderer Länder als Vorbild.

Und als nach dem Fall der Mauer darüber diskutiert wurde, ob nun eine neue, verfassungsgebende Nationalversammlung einberufen werden müsse, um die Präambel des Grundgesetzes zu erfüllen und nun eine neue gemeinsame Verfassung zu beschließen, stimmten die Ostdeutschen mit den Füßen ab. Sie wollten so schnell wie möglich Bundesdeutsche werden und auf der Grundlage des Grundgesetzes leben.

Am 23. Mai 1949 hatte Konrad Adenauer das Grundgesetz unterschrieben. Das ist die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland.

Besondere Aktionen der NRZ zum Geburtstag

Im Mai wird dessen mit Feierstunden gedacht. Die NRZ feiert mit und wird damit schon vorher beginnen:
- In einer Serie werden wir Geschichten zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten der Deutschen erzählen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.“ „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ „Die Wohnung ist unverletzlich.“ „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

So wird unser Sammel-Album zur bundesdeutschen Geschichte aussehen.
So wird unser Sammel-Album zur bundesdeutschen Geschichte aussehen. © Layoutbild

- Am 11. Mai erscheint bundesweit das Panini-Sammelalbum „SchwarzRotGold“ der Funke-Mediengruppe zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes und der Bundesrepublik Deutschland. Zum Start werden die ersten Sammelbildchen der NRZ beiliegen. Das Album und mehr Bilder gibt es dann in Zeitschriftenläden und – für Abonnenten vergünstigt – in unseren Leserläden und Online-Shops.
- Und am Samstag, den 18. Mai, wollen wir mit 40 Leserinnen und Lesern zu einem Ausflug in die deutsche Geschichte starten. Morgens um 10 Uhr fährt der Bus in Duisburg los. Wir besuchen mit sachkundiger Führung das Bundesratsgebäude und das Haus der Geschichte in Bonn. Und zwischendurch laden wir Sie zu einem leckeren Mittagessen ein. Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, steht die Reportage von der Exkursion dann in der NRZ.

Fahren Sie mit der NRZ ins Haus der Geschichte

In Bonn steht noch das Gebäude, in dem vor 70 Jahren das Grundgesetz feierlich in Kraft gesetzt wurde. Und fast nebenan, im „Haus der Geschichte“, lassen sich viele Zeitzeugnisse der Bundesrepublik bestaunen.

Wir wollen dies zusammen mit 40 Leserinnen und Lesern tun und verlosen 20 mal zwei Tickets für einen spannenden Ausflugstag am Samstag, den 18. Mai, in Bonn.

Wir bringen Sie mit dem Bus hin, haben gute Führungen in beiden Häusern organisiert und laden Sie zum Mittagessen ein.

Wenn Sie dabei sein wollen, schreiben Sie bitte bis zum 1. Mai an die NRZ, Chefredaktion, Jakob-Funke-Platz 1, 45128 Essen. Oder schicken Sie eine Mail an seitedrei@nrz.de, Betreff: Grundgesetz.

Schreiben Sie uns bitte auch ein paar Sätze dazu, wenn das Grundgesetz für Sie persönlich eine besondere Bedeutung hat. Schreiben Sie bitte auch Ihre Adresse, Ihr Alter und Ihre Telefonnummer dazu, damit wir Sie erreichen können.

Bei mehr als 20 Einsendungen entscheidet das Los.