Düsseldorf. Wer Luftaufnahmen von einer Immobilie macht, sollte aufpassen, dass die Nachbarhäuser nicht zu sehen sind – denn das kann strafbar sein.

Makler, die mithilfe von Drohnen Luftaufnahmen von Immobilien anfertigen und in Exposés veröffentlichen, müssen dabei gesetzliche Vorschriften einhalten. Vor allem die Rechte der Nachbarn müssten beachtet werden, betonte die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk am Mittwoch in Düsseldorf. „Denn wer Bilder von ihnen oder ihrem Grundstück verarbeitet und vorher nicht um Erlaubnis bittet, kann sich im schlimmsten Fall sogar strafbar machen.“

So ist den Angaben zufolge nach der Luftverkehrs-Ordnung eine ausdrückliche Zustimmung derjenigen erforderlich, deren Grundstücke überflogen und abgelichtet werden. Wenn auf den Fotos auch Personen etwa auf der Terrasse oder im Garten zu sehen seien, greife zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung. Danach müsse von den Nachbarn nicht nur vorab eine Einwilligung eingeholt werden, sie müssten auch darüber informiert werden, wer genau die Daten verarbeitet und zu welchem Zweck.

Unerlaubter Drohnen-Einsatz kann strafbar sein

Der Einsatz von Kamera-Drohnen ohne Erlaubnis könne sogar strafbar sein, warnte die Datenschutzbeauftragte. „Die Interessenabwägung ist nicht zuletzt deshalb so streng, weil auf Luftaufnahmen schnell auch die rückwärtige Seite von Wohnungsgrundstücken landet. Und die sind besondere Rückzugsorte der Bewohnerinnen.“ epd

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