Schermbeck. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt die Sperrung des Campingplatzes Hohes Ufer wegen der Brandschutzmängel. Das ist die Begründung.
Der Campingplatz Hohes Ufer/Overbeck in Schermbeck darf weiterhin nicht genutzt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit eine Beschwerde der Betreiberin gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf endgültig zurückgewiesen.
Wie berichtet, hat der Kreis Wesel die seit 1964 als Campingplatz genehmigte Anlage im Januar wegen Brandschutzmängeln gesperrt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte einen Eilantrag der Betreiberin gegen die Nutzungsuntersagung abgelehnt. Die Begründung: Der Platz sei wegen der „eklatanten Verstöße“ gegen den Brandschutz und die Bedrohung für das Leben der Nutzer im Brandfall geschlossen worden. Außerdem dürften auf der als Campingplatz genehmigten Anlage nicht vorwiegend ortsfeste statt mobiler Unterkünfte stehen.
Keine Anhaltspunkte für die Duldung durch den Kreis Wesel
Die Betreiberin schaltete daraufhin das Oberverwaltungsgericht ein: Nicht sie, sondern die einzelnen Pächter seien verantwortlich. Die Anlage sei zumindest geduldet worden, sie arbeite inzwischen an der Beseitigung der Brandschutzmängel. Die Beschwerde blieb jedoch ohne Erfolg. Denn das Gericht stellt nun fest, dass die Betreiberin für die ungenehmigte Anlage mit schweren Brandschutzmängeln verantwortlich ist. Dass sie nach eigenen Angaben an der Mängelbeseitigung arbeitet, reiche nicht aus.
Das Gericht sieht auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kreis Wesel die Anlage - und insbesondere die Brandgefahren - geduldet hat. Vielmehr sei der Kreis gegen immer neue Brandschutz-Verstöße vorgegangen. Da die Anforderungen der Camping- und Wochenendplatzverordnung nicht erfüllt sind, stellt das Gericht infrage, ob überhaupt noch von einer solchen Anlage gesprochen werden könne, da viele Pächter auf dem Platz ihren ersten Wohnsitz haben. Der Beschluss des Oberverwaltungsgericht ist unanfechtbar.