Schermbeck. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag der Betreiberin des Campingplatzes in Schermbeck abgelehnt. Wie das Gericht das begründet.
Was mündlich bereits seit einigen Tagen klar war, liegt nun auch schriftlich vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf vor: Der Campingplatz Overbeck („Hohes Ufer“) in Schermbeck muss seinen Betrieb vorerst einstellen. Damit bestätigte das Gericht die Auffassung der Kreisverwaltung, die in dieser Woche die vorübergehende Schließung des Platzes durch eine Ordnungsverfügung angeordnet hatte – und lehnte einen Eilantrag der Betreiberin gegen dieses Vorgehen ab. (Lesen Sie hier die Reportage: Campingplatz-Bewohner in Schermbeck: „Wo sollen wir hin?“)
Campingplatz in Schermbeck: So argumentiert das Gericht
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass es sich bei der Anlage am Wesel-Datteln-Kanal nach dem Baurecht nicht um einen Campingplatz handele, sondern um einen Wochenendplatz – der sei jedoch zu keiner Zeit genehmigt worden. Zudem verstoße der Platz gegen zahlreiche Brandschutzvorgabe, es fehle an Mindestabständen zwischen den Wochenendhäusern und an Brandschutzstreifen. Zudem mangele es an der erforderlichen Löschwasserversorgung. Deshalb dränge „sich die Annahme einer Gefahr und das Erfordernis des Einschreitens geradezu auf“, heißt es in Mitteilung des Gerichts.
In der Begründung ging das Gericht auch auf die Frage ein, warum die Situation auf dem Platz über Jahre toleriert wurde. Es sei zwar davon auszugehen, „dass sich der Campingplatz unter den Augen des Kreises Wesel über mehrere Jahrzehnte abweichend von der Baugenehmigung“ entwickelt habe, ohne dass die Kreisverwaltung gegen die illegale Nutzung vorgegangen wäre.
Es könne dennoch nicht einfach angenommen werden, „dass der Kreis Wesel zum Ausdruck gebracht haben könnte, dass er auch gegen Brandschutzmängel dauerhaft nicht einzuschreiten gedenkt.“ Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erhoben werden.
Linke im Kreistag kritisiert das Vorgehen des Kreises
Kritik an der Vorgehensweise der Verwaltung kommt derweil von den Linken. „Durch die Anordnung verlieren Menschen ihren festen Wohnsitz. Aus diesem Grund sind weitergehende Informationen zum Vorgehen der Verwaltung unumgänglich“, schrieb Sascha H. Wagner, der Fraktionsvorsitzende im Kreistag in einer Mitteilung.
Es müsste dringend geklärt werden, wie die vom Kreis gesetzte Frist zur Behebung der Mängel gewährt wurde, ob die ansässigen Personen rechtzeitig informiert wurden und welche Unterbringungsalternativen und Unterstützungsleistung bei der Suche nach Alternativen angeboten werden.