Kreis Wesel. Für Innenbereiche und Tanzveranstaltungen gelten nun neue Regeln. Kommunen kontrollieren stichprobenartig, die Gastronomen bleiben gelassen.

Seit Freitag sind wieder schärfere Coronaregeln in Kraft – und die machen zumindest in einigen Bereichen mehr Kontrollen notwendig. So gilt in vielen Innenräumen nun die 3G-Regel: Für Gaststättenbesuche, Sport im Innenbereich oder für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Kosmetikstudios wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativ-Tests notwendig. In erster Linie sind die Betreiber selbst für die Einhaltung zuständig, doch die Kommunen kontrollieren zusätzlich – zumindest in Form von Stichproben, wie zum Beispiel der Weseler Ordnungsamtsleiter Gerd Füting erklärt.

„In den ersten Tagen werden wir, wie immer bei Regeländerungen, lediglich informelle Kontrollen durchführen.“ Heißt: Die Stadtwacht erklärt zunächst die Anordnung. Später können Verstöße mit Bußgeldern belegt werden.

Hamminkeln verlangt bei einigen Veranstaltungen auch von Geimpften einen Test

Wie hoch diese sein werden, weiß Füting noch nicht. Der neue Bußgeldkatalog liegt noch nicht vor. Auf jeden Fall werde die Stadtwacht, verstärkt durch Kollegen aus dem Innendienst, stichprobenartig Kontrollen durchführen, so Füting. Etwas schwieriger wird es bei Tanzveranstaltungen im Innenbereich: Hier reicht künftig der Schnelltest nicht, es muss ein PCR-Test vorliegen. Während Kontrollen in Diskotheken noch relativ leicht umzusetzen sind, ist das bei privaten Tanzpartys kaum möglich. „Die werden uns ja nicht gemeldet.“ Hier fällt ein Verstoß wohl erst dann auf, wenn Hinweise eingehen oder zum Beispiel wegen Ruhestörung die Polizei aktiv wird.

In Hamminkeln wird bei größeren Veranstaltungen weiterhin anlassbezogen kontrolliert, wie es auch schon in der Vergangenheit der Fall war, erklärt Bürgermeister Bernd Romanski. Extra neues Personal beim Ordnungsamt wird nicht eingestellt, sondern im Fall der Fälle intern umgeschichtet. Es gibt allerdings eine Besonderheit in der Isselgemeinde: Bei größeren Veranstaltungen verlangt die Stadt grundsätzlich von allen einen aktuellen Testnachweis. Denn auch geimpfte Menschen können infiziert sein und andere anstecken.

Das sagt die Gastronomie zu den neuen Coronaregeln

Die Gastronomen haben großes Interesse daran, alle Regeln sorgfältig einzuhalten, versichert Ullrich Langhoff, Vorsitzender des Gaststättenverbandes Dehoga im Kreis Wesel. Denn Wirte und Restaurantbesitzer sind froh, dass es keinen Lockdown mehr geben soll. „Wir haben den Gastronomen empfohlen, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren und Lufteinigungsgeräte anzuschaffen.“ Einige hätten dies bereits umgesetzt, so Langhoff – auch er selbst in seinem Restaurant Lippeschlößchen: Luftreiniger sind vorhanden und die Gäste werden direkt am Eingang beim Desinfizieren der Hände um einen Nachweis gebeten. Schwieriger werde es für große Betriebe mit Biergarten, so Langhoff. Da sei schon mehr Aufwand nötig, um alle Gäste im Blick zu behalten.

Für einige Gastronomen ändert sich wenig

Für einige Betriebe ändert sich durch die neuen Regeln jedoch wenig. So imHotel Tannenhäuschen: „Wir haben auch, als es noch nicht notwendig war, die 3G-Regel schon angewendet“ sagt Direktionsassistentin Dagmar Elbers. Zur Sicherheit von Gästen und Mitarbeitern galt dies auch schon für den Restaurant und Wellnessbereich. „Die Mehrheit der Gäste ist damit sehr einverstanden.“ Tanzveranstaltungen werden aktuell im Hotel nicht durchgeführt. Für Christopher Klump vom Schermbecker Landhotel Voshöveländert sich ebenfalls wenig – nur bei Hochzeiten die Art der Tests, die vorgelegt werden müssen. Denn auch in seinem Hotel galt bisher schon die 3 G-Regel. „Ich finde das völlig in Ordnung“, sagt er zu den neuen Bestimmungen.

Verschärfte Coronaregeln: „Hauptsache, wir haben offen“

DerLandgasthof Ridder in Dingden-Lankern ist bekannt als beliebte Hochzeitslocation und richtet jedes Wochenende Feiern aus. Ärger über die jetzigen Coronaregeln? Keine Spur, wie Annette Ridder im Gespräch mit der Redaktion erklärt: „Wir sind so froh, dass wir wieder Gastgeber sein können.“ Denn die Zeit des Lockdowns, sagt die Frau, die die Gastronomie lebt, war einfach fürchterlich.

„Ich hatte mein Leben lang Leute um mich“, erzählt Annette Ridder. Deshalb sei es jetzt eine guten Zeit. Auch wenn noch nicht alle Freiheiten wieder da seien, würden die Leute es doch genießen, wieder raus zu gehen. „Es ist gut, dass wir wieder Hochzeiten ausrichten können. Die Tests dienen ja auch der Sicherheit der Gäste und unserer Mitarbeiter“, sagt die Gastronomin und verweist darauf, dass auch die Hochzeitsgesellschaften sich sehr verantwortungsvoll zeigen. Deshalb nehme sie auch gerne die Mehrarbeit in Kauf, die mit Desinfektion und Kontaktnachverfolgung nun mal da sei: „Hauptsache, wir haben offen und die Gäste können feiern.“

Tanzveranstaltung: Ab wann ist der PCR-Test Pflicht?

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Bis zu 120 Gäste können im Saal des Schermbecker Landhauses Wortelkamp gemeinsam feiern. „Die Leute wollen wieder raus, das ist deutlich zu spüren“, erzählt Inhaber und Gastronom Peter Schneider. Der 51-Jährige berichtet von einem regelrechten „Stau an Feiern“, die jetzt nachgeholt würden. Darunter seien auch viele Hochzeitsfeiern, bei denen ja meistens auch getanzt werde. Dann muss der Gast einen PCR-Test vorlegen – doch wo ist genau die Grenze?

Schneider erläutert das anhand der Art der Musik: „Spielt eine Band oder legt ein DJ auf, kann man davon ausgehen, dass auch getanzt wird – dann muss es ein PCR-Test sein.“ Komme die Musik aber nur aus dem Lautsprecher im Saal, beispielsweise als Hintergrundmusik für einen 80. Geburtstag, reiche die 3G-Regel. Insgesamt sei die Nachfrage an Feiern aktuell für ihn erfreulich groß, schon jetzt habe er zahlreiche Anfragen für Weihnachten vorliegen.

Kuba in Hamminkeln: Ü 50-Schwoof nur mit PCR-Test

Für Marco Launert, Betreiber des Kulturbahnhofs in Hamminkeln ändert sich nicht viel. Die Konzerte wie jetzt Savar Knutur am Dienstagabend finden hinter dem Bahnhofsgebäude auf der Terrasse statt. Private Gesellschaften wurden im Kuba auch schon vor der Regelverschärfung nur mit 3G durchgeführt. Einzige Ausnahme ist der Ü50-Schwoof, der demnächst wieder stattfinden soll. Da werden künftig PCR-Tests von denen verlangt, die noch nicht geimpft oder genesen sind.