Mülheim. Die vorgezogene Neuwahl stellt Behörden vor organisatorische Herausforderungen. In Mülheim scheint der Weg zum Briefwahlantrag missverständlich.

Wer seine Stimme bei der bevorstehenden vorgezogenen Bundestagswahl per Brief abgeben möchte, muss die entsprechenden Unterlagen nur ein Mal beantragen - und nicht doppelt. Darauf weist die Mülheimer Stadtverwaltung hin.

Wenn Bürgerinnen und Bürger bereits vor dem Versand der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag gestellt haben und nun ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben, muss kein erneuter Antrag zur Briefwahl gestellt werden, erklärt das Rats- und Rechtsamt der Stadt Mülheim dazu.

Mehrere hundert doppelte Briefwahlanträge in Mülheim

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Hintergrund des Hinweises ist, dass nach Informationen der Stadt inzwischen mehrere hundert doppelte Briefwahlanträge vorliegen, die nun aufwendig geprüft und anschließend gelöscht werden müssten.

Aufgrund der geänderten wahlrechtlichen Fristen zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar werden die Stimmzettel voraussichtlich ab 7. Februar geliefert – erst ab diesem Zeitpunkt ist ein Versand der Briefwahlunterlagen möglich, verdeutlicht die Verwaltung und bittet bis dahin um Geduld.

Das Mülheimer Rats- und Rechtsamt, das für die Organisation und Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl zuständig ist, bittet darum, von Nachfragen abzusehen, da keine weiterreichenden Auskünfte erteilt werden könnten, heißt es.

Die Bundestagswahl in NRW: Hier gibt es weitere Informationen

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