Mülheim. Weil es immer häufiger zu verbalen und tätlichen Angriffen kommt, tragen Mitarbeitende des Mülheimer KOD Bodycams. Es gibt aber bestimmte Regeln.

Seit Mai 2024 ist der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Mülheim mit Bodycams unterwegs. Die kompakten Geräte, die meist gut sichtbar auf Brusthöhe angebracht sind, können Ton- und Bildmaterial der Umgebung aufzeichnen. Wann aber drücken die Mitarbeiter des Mülheimer KOD auf „Aufnahme“ oder laufen die Aufzeichnungen gar konstant?

Auf Nachfrage der SPD brachte Ordnungsamtsleiterin Kerstin Kunadt im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung jüngst Licht ins Dunkel und erklärte eingehend die Rahmenbedingungen, unter denen die Geräte zum Einsatz kommen. „Durch die Ausstattung der Mitarbeiter des KOD mit Bodycams soll eine deeskalierende Wirkung erzielt werden; dies kann im Einzelfall dazu beitragen, Angriffe und Gewalt gegen Ordnungskräfte zu reduzieren“, so Kunadt.

Mülheimer KOD zeichnet situationsbedingt auf

Wie aber genau läuft der Gebrauch der Geräte im Alltag ab? „Die durch den KOD eingesetzten Bodycams werden zu Beginn des Dienstes oder eines Einsatzes durch die Gruppenleitung des KOD zugewiesen. Über den Einsatz des Aufnahmegerätes – außer innerhalb von Wohnungen – entscheidet situativ vor Ort der eingesetzte Mitarbeiter nach eigener Lageeinschätzung“, erklärt die Leiterin des Ordnungsamtes. Aus dem Rechtsrahmen ergebe sich, dass sich der Einsatzbereich von Bodycams auf öffentlich zugängliche Bereiche beschränke, öffentliche Veranstaltungen wie etwa das Ruhrreggae Summer Festival oder der Adventsmarkt eingeschlossen. „Unzulässig sind Aufzeichnungen, die den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren“, stellt Kunadt klar.

Neben den drei Einsatzkräften des KOD (Mitte): Werner Oesterwind (v.l.), Anja Franke, Niels Rose, Kerstin Kunadt und André Kasberger.
Neben den drei Einsatzkräften des KOD (Mitte): Werner Oesterwind (v.l.), Anja Franke, Niels Rose, Kerstin Kunadt und André Kasberger. © oh | Stadt Mülheim

Ausnahmen gebe es dennoch: „Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen ist nur zum Schutz der Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes und zur Verhütung einer dringenden Gefahr zulässig.“ Daher sei in der Dienstvereinbarung festgehalten worden, dass grundsätzlich der/die Vorgesetzte über den Einsatz der Bodycam in Wohnungen entscheidet. „Bei Gefahr im Verzug entscheidet der Mitarbeitende selbst“, ergänzt Kerstin Kunadt.

Im Sinne der Transparenz weise ein neongelber Aufnäher auf die Bodycams bei Mitarbeitenden des Mülheimer KOD hin. Zusätzlich müsse das Gegenüber bei einer Aufnahme darüber informiert werden, es sei denn, es bestehe akute Gefahr.

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