Mülheim. Der Stadtrat hat jetzt grünes Licht für den Verkauf zweier Grundstücke an der Saarner Klosterstraße gegeben. Was dort entstehen soll.

Über fünf Jahre alt ist der Plan der Stadt Mülheim, eine freie Fläche an der Saarner Klosterstraße zu veräußern, um dort Wohnbebauung zu ermöglichen. Eine Lücke soll dort geschlossen werden. Jetzt hat der Stadtrat mehrheitlich den Verkauf der beiden Grundstücke beschlossen.

Wenngleich noch keine neuen Eigentümer feststehen, werden mindestens 420.360 Euro für das größere und 349.060 Euro für das kleinere Grundstück in die Stadtkasse fließen. Die Summen entsprechen dem jeweiligen Verkehrswert. Mit dem Votum, dem sich nur die MBI, Wir aus Mülheim und die Partei nicht anschlossen, wurde die Verwaltung beauftragt, Käufer für die 678 und 563 Quadratmeter großen Flächen zu finden. Angesprochen werden sollen vor allem Selbstnutzer.

Stadt Mülheim will schnellen Weiterverkauf verhindern

Vorgesehen sind zwei ein- bis zweigeschossige Einzelhäuser mit jeweils maximal zwei Wohneinheiten plus Garagen oder Carports. Im Sinne des Klimaschutzes soll im Kaufvertrag der Bau eines Effizienzhauses der Stufe 40 vorgeschrieben werden. Ebenfalls vertraglich vereinbart werden soll die Verpflichtung, das Gebäude innerhalb von drei Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages fertig zu stellen.

Um einen schnellen Weiterverkauf zu verhindern, droht Käuferinnen und Käufern eine Vertragsstrafe, wenn sie das Grundstück innerhalb von zehn Jahren weiterveräußern.

Areal in Mülheim ist bisher Teil einer Grünfläche

Bisher war das 1241 Quadratmeter große Areal östlich der Klosterstraße Teil einer Grünfläche. Ein Fußweg führt zum dahinter liegenden Spielplatz, ein weiterer Spazierweg verbindet die Klosterstraße mit dem Saarner Damm sowie mit der Kölner Straße im Norden und der Landsberger Straße im Süden.  Aktuell fällt das Gelände zur östlich liegenden Wiesenfläche um vier bis fünf Meter ab.

Um den bisherigen Baumbestand zu kompensieren werden die künftigen Eigentümer per Kaufvertrag zu Ersatzpflanzungen sowie Ausgleichszahlungen verpflichtet.

Bei Bodenuntersuchungen waren im Vorfeld teilweise Bodenbelastungen vorgefunden worden. Eine Gefahr für Sicker- und Grundwasser sowie für Menschen und Nutzpflanzen bestehe jedoch nicht. Dennoch muss ein Gutachter weitere Eingriffe ins Erdreich begleiten und dokumentieren.

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