Neukirchen-Vluyn. Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn hat nun über die Höhe der Grundsteuer B entschieden. Diese neuen Hebesätze gelten ab dem 1. Januar 2025.
Landauf, landab wird in diesen Tagen über die Hebesätze der Grundsteuer B für das kommende Jahr diskutiert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste das ganze Regelwerk neu geregelt werden.
Gebäude und Gebäudeteile land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Wohnzwecken dienen, sollten nicht länger zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) gezählt, sondern dem Grundvermögen (Grundsteuer B) zugeordnet werden, erklärt die Stadt Neukirchen-Vluyn in einer Vorlage für die Politik. Mit Blick auf die Grundsteuer B wird nun in Wohnimmobilien und Nicht-Wohnimmobilien unterteilt. In der Folge fing das große Rechnen an.
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Das Land NRW hat Mitte September aktualisierte Hebesätze veröffentlicht, die ab 2025 zur Aufkommensneutralität bei den Grundsteuern führen sollen - und die Kommunalparlamente müssen entscheiden, ob sie für das kommende Jahr mit einem differenzierten oder einem nicht differenzierten Hebesatz für Wohn- und Nicht-Wohnimmobilien arbeiten möchten.
Darüber hatte nun auch der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn am Mittwoch zu entscheiden. Allerdings: In dieser spezifischen Frage war es für den Stadtrat vergleichsweise einfach. Denn: Laut den vorliegenden Berechnungen unterscheiden sich die Hebesätze gar nicht. In beiden Fällen liegen sie bei 689 Prozent. Das liegt nach Stadtangaben über dem selbst errechneten Wert von 670. Dazu heißt es: „Bei einem derzeitigen Messbetragsvolumen nach neuem Steuerrecht für die Grundsteuer B für 2025 von rund 893.000 Euro ergibt sich rechnerisch ein Hebesatz von 670.“
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Beschlossen wurde nun aber ein neuer Hebesatz von 715 v.H. für die Grundsteuer B. Wieso das? Die Verwaltung erklärt das folgendermaßen: Zu berücksichtigen sei, dass bereits im Dezember 2021 beschlossen worden sei, den Hebesatz der Grundsteuer B von 656 Prozent (im Jahr 2024) auf 700 Prozent (für 2025) anzuheben. Diese Anhebung um 44 Prozentpunkte entspreche einer Steigerung des Grundsteuervolumens der Grundsteuer B um 6,71 Prozent, erklärt die Stadt weiter. Ausgehend von einem nach neuem Steuerrecht aufwandsneutralen Hebesatz von 670 Prozentpunkten sei dieser ebenfalls um 6,71 Prozent anzuheben. Heißt: Weil die Anhebung in der prozentualen Höhe bereits vor drei Jahren beschlossen war, wird sie nun auf die neuen Werte angewendet.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A wurden mit 600 v.H. beschlossen, für die Gewerbesteuer mit 500 v.H..