Kleve. Das Landwirtschaftsministerium informierte den Landtag über einen Vorvertrag zwischen Wald und Holz und einem Windkraftunternehmen.
NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen informierte am Mittwoch, 20. November, den Umweltausschuss des Landtages darüber, dass Anfang 2023 ein Nachtragsvertrag für das Gebiet Reichswald zwischen dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW, der ihr untersteht, und einem Windkraftunternehmen vereinbart worden ist. In dem Vertrag sei „das Gestattungsentgelt den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst worden“, schreibt das Ministerium. Demnach würden Wald und Holz pro erstellter Windenergieanlage 286.000 Euro Einnahmen erzielen. Bei einer potenziellen Errichtung von elf Windrädern wären das 3,146 Millionen Euro.
Nachvertrag Anfang 2023
Dass es einen Vorvertrag zwischen Wald und Holz und dem Energieunternehmen gibt, ist nicht neu. Bereits 2014 wurde mit dem Unternehmen ein entsprechender Vertrag geschlossen, 2017 seien dann zwei Nachtragsverträge abgeschlossen worden, in denen man die Liste der betroffenen Grundstücke vervollständigt habe. Dass die Ministerin den Umweltausschuss jetzt aktuell über den Vorvertrag unterrichtet, geht auf eine Berichtsbitte des SPD-Landtagsabgeordneten René Schneider zurück. Schneider hatte bereits eine ähnliche Kleine Anfrage im April des Jahres im Landtag gestellt, über die die NRZ am 17. April 2024 berichtete. Eine Antwort dazu gab es aus dem Ministerium am 3. Juni 2024. Dass Gorißen jetzt erneut darüber berichtet, hängt mit den Nachvertrag von Anfang 2023 zusammen. Die Anfrage vom 8. November 2024 wurde am 20. November 2024 beantwortet.
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Der Landtagsabgeordnete Schneider sieht hier einen Interessenskonflikt. Denn sollte der Reichswald als Nationalpark ausgewiesen werden, könnten dort keine Windräder gebaut werden. Dies geht unter anderem auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts NRW sowie des Windenergieerlasses NRW zurück. Dies ist auch die Rechtsauffassung des NRW-Umweltministeriums. Sollte keine Windräder im Reichswald gebaut werden können, würden gut drei Millionen Euro für Wald und Holz entfallen.
Es gibt genügend Flächen – auch ohne den Reichswald
Im aktuellen Bericht des Landwirtschaftsministeriums heißt es weiter, der aktuelle Entwurf für den Regionalplan auch südlich des Reichswaldes zwei Windenergiebereiche vorsehe, die an die Staatswaldflächen angrenzen. „Dies bedeutet, dass in unmittelbarer Nähe zu einem möglichen Nationalpark auch Windenergieanlagen errichtet werden können“, so das Landwirtschaftsministerium. In dem Schreiben wird auch betont: „Grundsätzlich steht ausreichendes Potenzial für die Windenergie in allen Planungsregionen – unabhängig von den aktuell diskutierten Flächen für einen weiteren Nationalpark – zur Verfügung.