Essen. Der klagefreudige Verein nimmt Anstoß am Lärmaktionsplan der Stadt Essen. Im Rathaus tue man zu wenig, um die Bürger vor Straßenlärm zu schützen.

Die Stadt Essen sieht sich abermals mit rechtlichen Schritten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) konfrontiert. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation nimmt diesmal die Lärmaktionsplanung ins Visier. Ihr Vorwurf: Die Stadt unternehme zu wenig gegen die Belastung durch Verkehrslärm. Anlass für ihre Kritik bietet der DUH der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt. Dieser erfülle die Mindestanforderungen nicht und sei deshalb unzureichend.

Hintergrund: Als Ballungsraum ist die Stadt Essen laut EU-Richtlinie dazu verpflichtet, alle fünf Jahre ihre Lärmkarten zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Die nunmehr vierte Auflage legt offen, wo im Stadtgebiet Bürgerinnen und Bürger über das zulässige Maß hinaus durch Lärm belastet werden, da Grenzwerte überschritten werden. Ein individueller Anspruch auf sogenannte Lärmminderungsmaßnahmen lässt sich, wie die Stadt in der entsprechenden Beschlussvorlage für den Rat der Stadt betont, aus dem Aktionsplan allerdings nicht ableiten.

Die Stadt Essen hat einen „Basis-Lärmaktionsplan“ vorgelegt. So etwas gibt es nicht, klagt die DUH

Der Deutschen Umwelthilfe gibt sich mit dem Papier nicht zufrieden. Zwar habe die Stadt Essen einen aktuellen Lärmaktionsplan verabschiedet, den Verantwortlichen sei jedoch offenbar bewusst, dass dieser unzureichend und rechtswidrig sei, weshalb sie ihn als „Basis-Lärmaktionsplan“ bezeichneten, heißt es in einer Stellungnahme. „Im Gesetz gibt es keinen Basis-Lärmaktionsplan. Das hat sich die Stadt Essen ausgedacht“, kritisiert Robin Kulpa von der DUH.

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Tatsächlich weist die Stadtverwaltung bereits in ihrer Beschlussvorlage darauf hin, dass die Lärmkartierung nicht nach der neuesten Berechnungsmethode erstellt worden sei. Vorgelegt wurde deshalb eine sogenannte Basis-Lärmkartierung. In Abstimmung mit dem Landesumweltministerium sei die Lärmkartierung in einem ersten Schritt auf Basis vorliegender Daten anhand von Modellrechnungen erstellt worden. Erst in einem zweiten Schritt soll die Lärmkartierung basierend auf überarbeiteten Daten aktualisiert werden, und zwar bis Mitte 2025. Es handelt sich also um einen vorläufigen Aktionsplan.

Die Deutsche Umwelthilfe hat der Stadt Essen eine Frist gesetzt

Die Deutsche Umwelthilfe stößt sich jedoch weniger an der Datengrundlage als an der Frage, was die Stadt Essen konkret zu tun gedenke, um die Lärmbelastung zu senken. „Neue Maßnahmen sind überhaupt nicht erhalten“, beklagt Robin Kulpa. Auch lasse der vorliegende Plan vermissen, wie die Stadt als ruhige Gebiete definierte Bereiche des Stadtgebietes vor Lärm schützen will.

Die DUH fordert die Stadt deshalb auf, ihren Aktionsplan schnellstmöglich zu überarbeiten, spätestens aber bis zum 17. Februar 2025. Nach Ablauf dieser Frist, will der Verein die Überarbeitung vor Gericht durchsetzen. Der Stadt droht damit ein weiterer Rechtsstreit mit der klagefreudigen Verbraucher- und Umweltorganisation.

Diese hatte zuvor bereits die Luftreinhalteplanung der Stadt beanstandet. Vor dem Oberverwaltungsgericht konnte die DUH so einen Vergleich erzwingen, mit dem die Stadt sich unter anderem verpflichtet, die Verkehrsbelastung auf der Rüttenscheider Straße zu reduzieren. Der Vergleich wiederum zieht weitere Auseinandersetzungen vor Gericht nach sich, wie zwei erfolgreiche Klagen gegen auf der RÜ verhängte Abbiegezwänge zeigen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Stadt bereits aufgefordert zur Kritik der DUH am Lärmaktionsplan Stellung zu nehmen. Eine Antwort steht noch aus. Die Stadt arbeite an der fristgerechten Einreichung der von der DUH geforderten Unterlagen, heißt es aus dem Rathaus.

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