Essen. Schilderungen eines Vorfalls vor einer Grundschule in Essen-Vogelheim machen in Netzwerken die Runde. Was die Polizei unternimmt - aber auch rät.
Nach einer mutmaßlichen Belästigung zweier Mädchen vor einer Grundschule in Essen-Vogelheim ermittelt die Polizei. Eltern sind nach dem Zwischenfall am Mittwoch (22. Januar) in Sorge.
Eine Mutter, die einen unbekannten Mann mit einem kleinen Hund beobachtete, wie er sich den Kindern gezielt näherte, gab gegenüber den Ermittlern der für sexualisierte Gewalt gegen Kinder zuständigen Besonderen Aufbauorganisation „Herkules“ der Essener Polizei gegenüber an, der Verdächtige habe die beiden in Gespräche verwickelt.
Die Mädchen durften seinen Yorkshire Terrier streicheln und an der Leine halten. Die Zeugin sprach den etwa 19-Jährigen daraufhin an, der ihr gegenüber behauptet haben soll, die Kinder zu kennen. Als die beiden das verneinten, begleitete die Frau sie nach Hause. Der Mann, der starke Akne im Gesicht haben soll, verschwand, bevor die Polizei benachrichtigt wurde. In sozialen Netzwerken gehen seitdem Warnungen herum: „Passt auf eure Kinder auf und achtet auch auf andere.“
Die Polizei sollte umgehend alarmiert werden
Polizeisprecherin Sylvia Czapiewski betonte, dass die Polizei derartige Hinweise immer ernst nehme und ihnen nachgehe. Die Behörde sollte in solchen Fällen umgehend alarmiert werden. Die Ermittler raten betroffenen Eltern oder Zeugen aber davon ab, sozusagen in eigener Sache tätig zu werden, indem sie Beschreibungen und manchmal sogar Fotos mutmaßlicher Verdächtiger in Internet-Foren teilen oder sich mit Schilderungen über soziale Medien an andere Eltern wenden. Dies sei nicht hilfreich, sondern bewirke eine unkontrollierte Dynamik.
Die Folge sind häufig regelrechte „digitale Hetzjagden“, die allerdings empfindliche juristische Folgen haben können. Wer Videos oder Fotos von Menschen ohne deren Zustimmung teilt, etwa weil er sie für mutmaßliche Straftäter hält, macht sich schlicht strafbar. Denn solche Posts verletzen das sogenannte Recht am eigenen Bild.
Wichtig sei es, Kinder regelmäßig zu sensibilisieren, rät Czapiewski: „Wenn Ihr Kind über einen solchen Vorfall berichtet, rufen Sie
sofort die Polizei und loben Sie es dafür, dass es sich Ihnen anvertraut.“ Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten ruhig über vermeintlich gefährliche Situationen sprechen, aber ohne Panik zu schüren dem Nachwuchs beibringen, wie er sich im Falle eines Falles am besten verhält: Laut und deutlich „Nein“ zu sagen, sei wichtig, ebenso wegzurennen, wenn einem etwas „komisch“ vorkommt.
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Der Begriff „Fremder“ ist Kindern zu abstrakt
Lautes Schreien und Rufen sollte durchaus geübt werden und das, was sonst eigentlich nicht erlaubt ist, kann helfen: hauen, treten, boxen, kratzen, beißen und spucken. Nur aus falsch verstandener Höflichkeit sollte kein Kind mit Unbekannten sprechen und es sollte üben, Abstand zu halten, wenn Autofahrer anhalten, um sie beispielsweise nach dem Weg zu fragen.
Junge Schülerinnen und Schüler müssen wissen, wer sie abholen darf. Der Begriff „Fremder“ ist ihnen zu abstrakt. „Schon ein Unbekannter, der vorher den Namen gehört hat und das Kind richtig anspricht, ist
möglicherweise kein Fremder mehr“, sagt die Polizeisprecherin.
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Gemeinsam mit dem Kind sollte überlegt werden, wo und bei wem es ich im Notfall Hilfe holen kann. Manchmal gibt es auf Wegen zur Schule oder Sportvereinen vertrauenswürdige Anlaufstellen wie die mit einem Aufkleber gekennzeichneten „Notinseln“.
Weitere Hinweise gibt es beim Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz bei der Essener Polizei unter 0201 829-5459 und via E-Mail über kpo.essen@polizei.nrw.de.
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