Emmerich. Im ehemaligen Rewe-Markt in Emmerich hat ein Paar Lebensmittel gestohlen. Die Masche. Warum die Ware eindeutig als Diebesgut erkennbar war.

Im März 2024 schloss Rewe Müller im Rheincenter in Emmerich endgültig seine Pforten. Im Februar war der Supermarkt aber noch Tatort einer Straftat. Ein Emmericher Pärchen wurde vor dem Amtsgericht nun wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt. Der 24-Jährige und seine gleichaltrige Partnerin bekundeten bis zuletzt, dass sie diese Tat nicht begangen hätten. Aber die Beweislage war eindeutig …

Paar behauptet, Ware sei von Kaufland

Das Pärchen erklärte zunächst, dass sie an jenem Tag zunächst bei Kaufland einkaufen waren, dann die Mutter besuchten und schließlich auf dem Heimweg noch bei Rewe letzte fehlende Lebensmittel einkaufen wollten. „Wir waren Stammkunden dort“, sagte die 24-Jährige. Mit dabei ihre Kinder – ein zum Tatzeitpunkt wenige Wochen alter Säugling und ein zweijähriges Kind – jeweils in einem Kinderwagen. Die Waren von Kaufland hätten sich in den Wagen befunden. Normalerweise hätten sie bei Rewe immer vorher einem Mitarbeiter gesagt, dass sie gekaufte Ware schon dabei hatten. An diesem Tag hätten sie es vergessen, da das Neugeborene die Eltern stresste.

„Das ist das erste Mal, dass ich hier sowas habe“

Zeugin (64)
Ehemalige Mitarbeiterin von Rewe in Emmerich

Als die Mutter den Markt laut eigener Aussage ohne neuen Einkauf verlassen hatte, passte eine Mitarbeiterin sie ab und beschuldigte sie des Diebstahls. Die Polizei sei unterwegs. Zu diesem Zeitpunkt war der Vater an der Kasse und bezahlte einige wenige Waren. An den von der Verkäuferin angegebenen Stellen sei keine Ware zu finden gewesen, behauptete die Angeklagte.

Gericht erachtete Zeugin als glaubwürdig

„Hatten Sie denn keinen Beleg von Kaufland?“, fragte Richterin Mareen Hölker. „Nein, den nehme ich nie“, antwortete die 24-Jährige. „Das ist dann aber ungeschickt“, entgegnete Hölker. Der Angeklagte ergänzte, dass die Zeugin das Duo nicht habe sehen können, weil Regale im Weg standen. So wollte er die Aussagekraft infrage stellen. Zudem sei eine Winter-Edition eines Energy-Drinks, der als gestohlen bezeichnet wurde, gar nicht im Sortiment von Rewe gewesen.

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Als „glaubwürdig“ erachtete die Richterin die Aussagen einer 64-jährigen Rentnerin. Sie hat bis zuletzt bei Rewe gearbeitet und konnte die Geschehnisse klar berichten: „Das ist das erste Mal, dass ich hier sowas habe“, sagte sie zwischendurch. Deshalb haben sich die Ereignisse wohl gut in ihre Erinnerung gebrannt. Sie habe beobachtet, wie die Mutter Waren auf den Kinderwagen legte, dann in einem nicht gut einzusehenden Gang offenbar die Gegenstände im Kinderwagen versteckte. An der Kasse schoss die 24-Jährige mit ihren Wagen durch. Die Mitarbeiterin rief die Polizei und hielt die Frau auf.

Chargennummer zeigte klar, dass es Rewe-Ware war

„Wir haben die Waren kontrolliert. Es war eindeutig unsere Ware“, betonte die Zeugin. Denn die Chargennummer und die Abpackzeit ließen erkennen: Diese Ware war nur Rewe zugeordnet. Zudem haben die Mitarbeiter eine kleine Inventur gemacht. Und genau das Diebesgut fehlte in den jeweiligen Regalen. Gerne hätte die Zeugin Beweisunterlagen vorgelegt, aber durch die Schließung des Marktes sei alles in der Dortmunder Zentrale gelandet.

Das gesamte Diebesgut wurde im Kühlhaus noch ein paar Tage gelagert. Die Angeklagten hätten die Gelegenheit gehabt, zu Kaufland zu gehen, um dort die Belege mit der Nennung der Uhrzeit und eines Produktes noch bekommen zu können. Sie seien aber nicht mehr gekommen in den Tagen danach, erinnerte sich die Rentnerin.

Waren im Wert von 42,61 Euro gestohlen

„Die Flasche Cola war noch eiskalt“

Zeugin (64)
Ehemalige Mitarbeiterin von Rewe in Emmerich

Die erwähnte Winter-Edition des Energy-Drinks sei sehr wohl im Sortiment, widersprach sie dem Angeklagten. Sie lag nur im Markt an der falschen Stelle aus.

Von Tomaten über Bier und Säfte bis Kakao und Tortillas fand dann aber die Polizei Waren im Wert von 42,61 Euro im Kinderwagen. Eine Cola-Flasche, die der Angeklagte ja schon bei Kaufland Stunden vorher gekauft haben will, war „noch eiskalt“, erinnerte sich die ehemalige Verkäuferin. Rewe verkaufte auch gekühlte Getränke.

Schuldspruch bleibt unter dem Strafbefehle

Während seine Partnerin keine Vorstrafen bisher hat, zählte der 24-Jährige vier Einträge, in einem Fall einschlägig wegen Diebstahls, zudem auch Fahren ohne Fahrerlaubnis, Leistungserschleichung und Kennzeichen-Missbrauch. Da zu einem vorherigen Gerichtstermin das Paar nicht erschienen war, wurde ein Strafbefehl festgesetzt.

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Mit dem Schuldspruch kamen die Angeklagten nun aber günstiger davon. Gemäß Strafbefehl hätte er 90 mal 45 Euro Strafe zahlen müssen und sie 40 mal 30 Euro. Die Richterin legte dem Paar neben den Verfahrenskosten jetzt 90 mal 15 Euro für ihn und 40 mal zehn Euro für sie auf.

Warum weniger? Weil die Richterin die tatsächliche finanzielle Lage des Paares berücksichtigt hat. Beide zahlen noch in Raten Waren ab, die sie bei einem Versandhaus bestellt hatten. Und aus dem Schuldspruch des Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss der Vater auch noch monatlich seine Strafe zahlen.