Emmerich. Ein Klever Lokal habe vor der Legalisierung Marihuana-Pflanzen verkauft. Ein Kunde baute sogar nach dem neuen Gesetz zu viel Cannabis an.

Eingetütet: In einem Klever Lokal kaufte ein 33-Jähriger alles, was es zur erfolgreichen Marihuanazucht bedarf. Legal war das zum Tatzeitpunkt jedoch noch nicht. Kurz nachdem der Laden der Polizei auffiel, erhielt der Emmericher Kunde eine Ladung zum Strafprozess. Eine Entwicklung, die laut der Verteidigung des 33-Jährigen nicht mit rechten Dingen zuging.

Ursprünglich war der Sozialarbeiter nur ein Zeuge im Prozess gegen das Geschäft, das im Hinterzimmer junge Marihuanapflanzen samt Zubehör verkaufte. Der Emmericher schaffte es als Kunde auf die Überwachungskamera. Als er im Oktober vor dem Landgericht aussagte, ordnete dies eine direkte Wohnungsdurchsuchung an. Bevor er sich versah, war er vom Zeugen zum Beschuldigten geworden. Dabei habe er in erster Linie nur seiner Pflicht nachkommen wollen. „Die Reihenfolge des Verfahrens war so nicht okay. Im Grunde ist er ein sehr gesetzestreuer Bürger“, deutete seine Anwältin auf ein leeres Vorstrafenregister.

 Fünf Marihuanapflanzen waren schon gut gewachsen

Sein Balkon sprach da eine andere Sprache. In einer Ecke bauten sich Beleuchtung und Belüftung auf, darunter wuchsen fünf Marihuanapflanzen mit einer Höhe von 40 bis 60 Zentimetern. Gewogen lagen die bei 152 Gramm, wobei die getrockneten Blüten am Ende deutlich weniger reinen Stoff ergeben. Abgeerntet waren die Pflanzen nicht – noch bevor der Anbau für den 33-Jährigen Blüten trug, lösten Beamte die aktive Zucht auf. „Bis auf diese fünf Pflänzchen“ könne man ihm daher nichts zur Last legen.

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„Damals habe ich Cannabis konsumiert, wurde erwischt und der Schock sitzt noch immer tief“, erklärte der Angeklagte. Obwohl es nun legal wäre, rauche er kein Gras mehr. Im Strafbefehl setzte der Staat eine Strafe von 3500 Euro an. In Anbetracht der Entkriminalisierung plädierte der Sozialarbeiter auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine geringere Auflage: „Der bleibende Eindruck ist so schon hinterlassen.“

Zwei Pflanzen zuviel – auch nach der Gesetzesänderung

Selbst heutzutage, nach gelockertem Gesetz, wäre die Tat allerdings nicht straffrei. „Dafür sind es zwei Pflanzen zu viel“, räumte die Vertretung der Staatsanwaltschaft ein. Außerdem verfallen die Taten, die während des alten Strafrahmens passierten, nicht. Da sich der Emmericher kooperativ zeigte und sein Equipment nicht zurückverlangt, erwartet ihn nun eine Geldstrafe von 1500 Euro. „Hauptsache, das alles ist vorbei“, sagte der Angeklagte und zuckte mit den Schultern. Seine Weste bleibt weiß, das Strafregister leer. Erleichterung. Für seinen Beruf als Sozialarbeiter sei das wichtig.