Emmerich. Drogen eingeführt, kein Führerschein: Düsseldorfer musste sich vor dem Amtsgericht verantworten. Was Ukraine-Krieg damit zu tun hat.
Mit zweieinhalb Gramm Marihuana und zwei gedrehten Joints im Auto wurde ein 33-jähriger Düsseldorf bei einer Kontrolle an der A3 in Emmerich im Oktober 2022 von der Polizei erwischt. Zudem war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der in Baku, Aserbaidschan, geborene Deutsche ist mit einem blauen Auge davon gekommen. Das Verfahren wurde eingestellt; lediglich die außergerichtlichen Kosten muss der Angeklagte selbst tragen.
Der Kumpel wollte wegen einer Frau nicht mit zurück fahren
Zunächst erklärte der Verteidiger, was sich aus Sicht des Angeklagten tatsächlich zutrug. Der Düsseldorfer hatte sich ein Auto von einem Bekannten geliehen, mit dem er nach Amsterdam zu einem Festival wollte. Am Steuer habe auf dem Hinweg ein Freund von ihm gesessen. In Amsterdam kaufte der Freund die Drogen, verstaute diese in dem geliehenen Auto: „Das wusste mein Mandant nicht“, so der Verteidiger. Es sei allerdings klar gewesen, dass der Zugang zum Festival kontrolliert werden würde und er das Rauschgift besser nicht dabei haben sollte.
Auf dem Festival traf der Freund eine Frau, mit der er dann über Nacht abzog. „Der Kumpel wollte länger in Amsterdam bleiben“, erklärte der Verteidiger. Allerdings musste der Düsseldorfer zurück, denn bei dem Auto handelte es sich um ein Fahrzeug eines Pflegedienstes, das am Montagmorgen wieder bereitstehen musste. Also fuhr der 33-Jährige selbst.
Blitzführerschein in der Ukraine gemacht und Karte verloren
Einen Führerschein habe der Angeklagte in der Ukraine gemacht. Als er nämlich nach Ausbruch des Krieges im März/April 2022 helfen sollte, Ukrainer herüber zu holen, habe der dort einen Blitzführerschein machen können. Ein paar Wochen vor der Kontrolle in Emmerich hatte er die Führerscheinkarte allerdings verloren. Ein Antrag, eine neue Karte in der Ukraine auszustellen, habe sich in den Kriegswirren als schwierig erwiesen.
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Als es zur Kontrolle in Emmerich kam, hatte er immer noch keine neue Karte. „Bis heute nicht“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Nicht so richtig erklärten konnte der Düsseldorfer, warum im Polizeibericht mehrfach geschrieben stand, dass es sich um einen polnischen Führerschein handelte. „Dafür, dass es womöglich falsch kommuniziert wurde, wird der ‚polnische Führerschein‘ aber häufig im Bericht verwendet“, merkte die Staatsanwältin an. Die Suche in den polnischen Registern war für die Polizei entsprechend auch nicht erfolgreich.
Kumpel, der Drogen gekauft haben soll, nicht als Zeuge geladen
Der Kumpel, der mit nach Amsterdam fuhr, wollte sich laut Verteidiger „nicht selbst belasten“ und wurde deshalb nicht als Zeuge benannt. Auf Vorschlag der Staatsanwältin wurde das Verfahren dann eingestellt.