Düsseldorf. Die Stadt Düsseldorf führt ab Montag Schwerpunktkontrollen an Parkplätzen für Behinderte durch. Womit Falschparker bei Verstößen rechnen müssen.

Die Verkehrsüberwachung der Stadt Düsseldorf führt ab diesem Montag (4. November) Schwerpunktkontrollen an den knapp 1.500 Parkplätze für Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet durch, um gegen Falschparker vorzugehen. Wie die Stadt mitteilte, läuft die Aktion bis einschließlich Montag, 11. November.

Mit den Schwerpunktkontrollen will die Stadt nach eigenen Angaben Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung der Parkregeln aufmerksam machen. In diesem Zusammenhang appelliert die Verkehrsüberwachung an alle Verkehrsteilnehmer, die geltenden Parkregelungen in Bezug auf Parkplätze für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen zu respektieren und Rücksicht auf Menschen mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen zu nehmen.

Falschparker in Düsseldorf: 2023 wurden 5.371 Verfahren eingeleitet

Durch den hohen Druck mittels der Kontrollen will die Landeshauptstadt will die Zahl der Falschparker auf den rund 500 allgemeinen und 950 personenbezogenen Parkplätze für Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet langfristig reduzieren, heißt es in einer Mitteilung.

Laut Stadt wurden 2023 insgesamt 5.371 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Falschparker an Behinderten-Parkplätze eingeleitet, in 1.427 Fällen musste sogar der Abschleppdienst gerufen werden. Wie die Stadt nun ankündigt, werden Verstöße während der Schwerpunktkontrollen „konsequent geahndet“. Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

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Wer sein Fahrzeug in Düsseldorf unberechtigterweise auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung abstellt und erwischt wird, erhält ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro. Wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss, kommen auf den Falschparker noch die Abschleppkosten und Gebühren dazu, so die Stadt weiter. Verkehrssünder und Falschparker müssen dann mit der Zahlung von rund 270 Euro rechnen.

Parken auf Behinderten-Parkplatz nur mit entsprechendem Ausweis gestattet

Die Stadt Düsseldorf verweist in diesem Zusammenhang nochmal darauf, dass das Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung nur mit der entsprechenden Parkberechtigung, dem blauen EU-Parkausweis, gestattet ist. Der Parkausweis muss dabei sichtbar ins Auto gelegt werden, im Idealfall an die Frontscheibe. Ausweis wird in Deutschland für Personen ausgestellt, die in ihrem Schwerbehindertenausweis die Kennzeichnung „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (blind) aufweisen.

Das bloße Hinterlegen des EU-Parkausweises allein gestattet aber noch nicht das Parken auf dem Behindertenparkplatz, teilt die Stadt weiter mit. Die Fahrt muss nämlich tatsächlich auch der Beförderung der schwerbehinderten Person dienen - als Fahrer oder als Mitfahrer. Zudem sollten Parkberechtigte auf die Beschilderung achten, da es auch personalisierte Parkplätze gibt, die mittels Zusatzschild mit einer bestimmten Ausweisnummer gekennzeichnet sind.

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Die Stadt betont, dass das alleinige Auslegen des Schwerbehindertenausweises ohne Parkberechtigung nicht zum Parken ausreicht. Anträge für den EU-Parkausweis können beim Amt für Soziales und Jugend eingereicht werden. Alle weiteren Informationen gibt es unter https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/620/show.