Düsseldorf. Bis 2033 müssen alle einen EU-Führerschein haben. Wie und wo man seine Fahrerlaubnis in Düsseldorf umtauschen kann und was bei Versäumnis droht.

Wer im Jahr 1971 oder später geboren wurde und dessen Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, hat noch drei Monate Zeit, den Führerschein umzutauschen. Die Frist endet am 19. Januar 2025. Nicht umgetauschte alte Führerscheine können dann zu einem Verwarnungsgeld von zehn Euro führen. Darauf weist die Stadt Düsseldorf hin.

Hintergrund ist, dass EU-weit nach und nach bis 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden müssen. Betroffen sind sowohl Papier- als auch unbefristete Scheckkartenformate.

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Wer noch einen Papierführerschein besitzt, kann den Antrag online unter www.service.duesseldorf.de/pflichtumtausch-fuer-fuehrerscheine einreichen. Besitzerinnen und Besitzer von Führerscheinen im Kartenformat, die im Zeitraum 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, können den Antrag nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.termine.duesseldorf.de in der Fahrerlaubnisbehörde oder einem der elf Düsseldorfer Bürgerbüros stellen.

Um den Führerschein umzutauschen, werden folgende Unterlagen benötigt: gültiger Personalausweis oder Reisepass, bisheriger Führerschein, ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm) und ein Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde. Bei digitaler Einreichung wird außerdem eine Bilddatei der Unterschrift benötigt.

Für den Umtausch ist weder eine erneute Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung nötig. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf dieser Gültigkeit erneuert werden. So soll eine Aktualisierung von Namen und Lichtbild sichergestellt werden.

Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

Wer muss wann den Führerschein umtauschen? Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins: Zunächst waren Führerscheine dran, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden – und zwar abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers. Spätestens bis zum 19. Januar 2025 müssen die Geburtsjahrgänge 1971 oder später ihre Führerscheine umtauschen. Vorher waren etappenweise bereits die Jahrgänge 1953 bis 1958, 1959 bis 1964 und 1965 bis 1970 dran.

Es ist jederzeit möglich, den Führerschein auch schon vor der eigentlichen Frist freiwillig umzutauschen. Der Umtauschprozess endet am 19. Januar 2033. Bis dahin müssen dann Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2013 sowie ganz alte Führerscheine, deren Inhaber vor 1953 geboren wurden, umgetauscht sein.

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine), werden nach dem Ausstellungsjahr umgetauscht: Bei folgenden Ausstellungsjahren gelten diese Umtausch-Fristen:

  • 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • 2008: 19. Januar 2029
  • 2009: 19. Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033

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