Dinslaken. Von 2018 bis 2020 wurde ein Teilbereich der Augustastraße ausgebaut. Nun erhalten die Anwohner Post von der Stadt. So reagieren die Betroffenen.
Die Arbeiten sind schon vor einigen Jahren abgeschlossen worden. Nun kehrt für einige Anwohner der Augustastraße das Kapitel Kanalerneuerung und Ausbau der Straße zurück. Und zwar in Form eines Schreibens der Stadtverwaltung. Darin kündigt die Stadt Dinslaken an, dass die Abrechnung der Maßnahme vorliegt und die Anwohner jetzt ihren Anteil an den Kosten zahlen müssen. Damit sind einige Hausbesitzer nicht einverstanden. Auch eine Klage gegen die Stadt steht im Raum.
Sandra Damm gehört zu den Immobilienbesitzern, die das Schreiben erhalten haben. Und sie ist damit gar nicht einverstanden. Sie kritisiert unter anderem, dass ihnen die Stadt im Oktober die Rechnung präsentieren möchte und der Betrag innerhalb von vier Wochen zu begleichen sei.
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Lange Zeit waren die sogenannten Anliegerbeiträge kein Thema in Dinslaken. Das Land suchte einige Jahre lang nach einer Lösung. In Dinslaken demonstrierten besonders Anwohner der Taubenstraße in Hiesfeld gegen die Beteiligung an den Kosten für den Straßenausbau. Nun liegt eine neue Regelung vor.
Doch sie gilt nicht für die Anwohner der Augustastraße. Denn der Ausbau wurde schon am 19. Dezember 2016 vom Bauausschuss der Stadt Dinslaken beschlossen. Deshalb müsse die Maßnahme „direkt mit ihnen als Anlieger abgerechnet werden“, heißt es in dem Schreiben der Stadt an die Anwohner. Es gibt auch den Hinweis, dass die gesetzliche Neuregelung ab 1. Januar 2024 nicht auf diesen Fall zutreffe.
Das sehen die Anwohner der Augustastraße kritisch, wie Sandra Damm sagt: Die zeitlichen Angaben der Stadt zum Beschluss und Zeitpunkt der Fertigstellung zweifelt sie an. Sie kritisiert auch, dass zwar Unternehmer von der Stadt über die Baumaßnahme informiert wurden, nicht aber Anwohner und Immobilienbesitzer. Anwohner hätten keine Informationen erhalten, so Sandra Damm. „Unsere Stadt Dinslaken hat den Bürgern das Gefühl gegeben, Bürger 2. Wahl zu sein“, sagt sie. Da sie eine Firma hat, wurde sie zu den Informationsrunden eingeladen.
Ein Argument der Anlieger lautet: Die Arbeiten an der Augustastraße mussten überhaupt nur deshalb gemacht werden, da die Abwasserkanäle defekt waren und erneuert werden mussten. Die Schäden seien durch den Bergbau verursacht worden, der Kohleabbau führte zu Bergsenkungen. „Warum hierfür wir Anwohner zahlen sollen, erschließt sich uns nicht“, so Sandra Damm.
Anregungen von Anwohner wurden ignoriert
Auch diese Punkte werden von den Anliegern kritisch gesehen: Während der kompletten Bauphase gab es „immense Verzögerungen“, Anmerkungen von Anwohnern seien ignoriert worden. Die geforderte Tempo-Verringerung sei „erst sehr spät“ umgesetzt worden. Und es gebe viel zu wenig Gully-Deckel. Das führe dazu, dass bei Regen „unsere Einfahrt voll Wasser läuft“, so Damm. Bei Regen stehe auch der neue Fußgängerüberweg an der Ampel Industriestraße/Augustastraße unter Wasser. Und die von der Stadt angepriesenen Parkplätze würden von einem Autohaus benutzt, um dort „Werbe-Pkw“ abzustellen. Eine Wärmeplanung wurde nicht mitgedacht. Die Folge: Sandra Damm muss weiter Gas beziehen, „obwohl Leitungen der Fernwärme nur 200 Meter entfernt an der Industriestraße vorhanden sind“.
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Um diese Kosten geht es: Laut Vorlage für den Bauausschuss, der am 19. Dezember 2016 tagte und die Maßnahme beschloss, würden sich die Anliegerleistungen nach dem Kommunalabgabengesetz für den Straßenausbau in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro belaufen. Diese Angabe bezieht sich auf den Abschnitt zwischen der Straße Fischerbusch und Katharinenstraße. Die Arbeiten waren allerdings in drei Bauabschnitte aufgeteilt worden. Familie Damm wohnt im ersten Abschnitt, der von der Straße Fischerbusch bis zur Industriestraße reicht.
Die Anwohner müssen ihren Beitrag zu den Kosten leisten, weil der Ausbau des Teilstücks der Augustastraße im Dezember 2016 beschlossen und im Jahr 2020 beendet wurde. Wie die Stadtverwaltung auf Anfrage der NRZ weiter mitteilt, ergebe sich das aus den Vorschriften des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes und der Dinslakener Straßenbaubeitragssatzung.
Hier fallen ebenfalls Anliegerbeiträge an
Die Förderrichtlinie des Landes vom 3. Mai 2022 greife in diesem Fall auch nicht, denn sie ermögliche Zuschüsse des Landes nur für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 ergriffen worden sind. Die aktuelle Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW gelte für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 beschlossen worden sind.
In Dinslaken gibt es noch einen Fall, in dem Straßenausbau-Beiträge anfallen. Wie die Verwaltung mitteilt, für einen Teil der Hans-Böckler-Straße und zwar für den Bereich zwischen Einfahrt Parkhaus Neutor-Galerie und City Tower. Die Anwohner seien darüber mit Schreiben vom 17. Juli 2024 vorinformiert worden. Die eigentlichen Bescheide werden im Oktober verschickt. Alle weiteren Straßenausbau-Maßnahmen in Dinslaken fallen unter die neue gesetzliche Regelung und sind von Anlieger-Beiträgen befreit.