Hamburg. Ab Oktober werden 2,4 Cent Umlage pro Kilowattstunde erhoben – doch noch ist nicht klar, welche Unternehmen die Kosten weitergeben.
Die großen Energiekonzerne Vattenfall und E.on – mit vielen Kunden in Hamburg und dem Umland – können noch keine Aussage darüber treffen, ob sie die Gasumlage an ihre Kunden weitergeben werden. Das hat eine Umfrage des Abendblatts ergeben. Vattenfall werde seine Kunden sechs Wochen vorher informieren, hieß es lediglich. Damit ist klar, dass die Umlage zum 1. Oktober nicht mehr erhoben werden kann.
E.on ist Grundversorger für Gas in Hamburg und prüft derzeit ebenfalls die Weitergabe an die Kunden, da es vor allem bei länger laufenden Verträgen noch offene Fragen gebe, hieß es. Vattenfall machte dagegen klar, dass auch Lieferverträge mit einer zeitlich befristeten Preisgarantie von der Gasumlage betroffen sein werden.
Gasumlage: Hamburg Energie "prüft aktuell" eine Weitergabe
Sie beträgt 2,419 Cent je Kilowattstunde (kWh) Gas und soll Gasimporteure vor der Insolvenz bewahren. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr ergibt sich allein daraus eine zusätzliche Belastung von knapp 518 Euro im Jahr – bei sieben Prozent Mehrwertsteuer, wie von der Bundesregierung geplant.
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Auch Hamburg Energie hat sich auf die Weitergabe der Umlage noch nicht festgelegt. „Wir prüfen aktuell, ob wir die Umlage für die Gasersatzbeschaffung der Gasimporteure an unsere Kunden weitergeben“, sagte eine Sprecherin des städtischen Unternehmens. Hamburg will eigentlich erreichen, dass der Versorger auf die Weitergabe an die Kunden verzichtet, wenn das tatsächlich wettbewerbsrechtlich möglich sein sollte. Das Vorhaben werde weiterverfolgt, bestätigte die Umweltbehörde.
Gasumlage: Lichtblick hat sich bereits festgelegt
Lediglich die Kunden des Hamburger Versorgers Lichtblick haben Klarheit: Bereits zum 1. Oktober wird die Gasumlage an sie weitergegeben. Das betrifft auch Kunden mit länger laufenden Verträgen. Sinn und Zweck der neuen Regelungen sei es, „dass die Mehrkosten der Gasbeschaffung auf der Importebene und die Mehrkosten zur Gaseinspeicherung auf alle Gasverbraucher gleichmäßig verteilt werden“, teilte Lichtblick mit. Ob allerdings die Umlage zur Gaseinspeicherung die Endkunden überhaupt erreiche, sei noch nicht sicher.
Ab 1. Oktober müssen Gasversorger auch eine Gasspeicher- sowie eine Regelenergieumlage zahlen. Die Regelenergie dient der Stabilisierung des Netzes. Wenn beide Umlagen an die Verbraucher weitergegeben werden, entstehen bei einem Verbrauch von 20.000 kWh weitere Zusatzkosten von rund 135 Euro im Jahr.