Hamburg. Die Verklappung von Baggergut vor der Vorgelschutzinsel Scharhörn sei nicht zulässig. Der Nabu warnt vor „föderalem Egoismus“.
Die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF gehen notfalls mit juristischen Mitteln gegen Hamburgs Pläne vor, Baggergut aus der Elbe in einer neuen Abladefläche vor der Vogelschutzinsel Scharhörn zu verklappen. „Das muss verhindert werden. Wir prüfen, gegen dieses Vorhaben zu klagen“, sagte Beatrice Claus Expertin des WWF, bei einer Pressekonferenz der Verbände am Freitag. Die geplante Schlickdeponie sei weder rechtlich zulässig noch aus Naturschutzsicht verantwortbar.
Nordsee: Schlickverklappung zu nah am Wattenmeer
Lucas Schäfer, Geschäftsführer des BUND Hamburg, erklärte, dass sich die vorgesehene Ablagerungsfläche in unmittelbarer Nähe von nach Europarecht geschützten Flora-Fauna-Habitat(FFH)-/ Natura2000- und EG-Vogelschutzgebieten befinde, sowie an der Grenze zum Nationalpark Wattenmeer und dem Unesco-Weltkulturerbe Wattenmeer. Hier sei grundsätzlich jeglicher Eintrag von Fremd- und Schadstoffen unzulässig.
- Grünen-Politiker fordert Inseln von Hamburg zurück
- Niedersachsen irritiert über Hamburgs Schlickpläne
- Hamburg darf 500.000 Tonnen Schlick mehr in Nordsee leiten
Die für das Sedimentmanagement zuständige Hafenbehörde Hamburg Port Authority setze aber sogar darauf, dass die Schadstoffe verdünnt werden und in die benachbarten Schutzgebiete verdriften. „Da soll mit Schadstoffen belasteter Schlick abgekippt werden, in der Hoffnung dass er sich verteilt und damit unter den zulässigen Grenzwerten bleibt. Das ist wirklich Umweltpolitik aus den 1970er Jahren“, fügte Claus hinzu.
Nordsee: Senat braucht keine Zustimmung der Nachbarländer
Angesichts der Tatsache, dass Hamburg nach eigener Rechtsauffassung keiner Zustimmung der umliegenden Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die Einrichtung der weiteren Schlickdeponie bedarf, warnte der Landesvorsitzende des Nabu, Malte Siegert, vor einem „föderalen Egoismus“ Hamburgs, mit dem sich die Hansestadt politisch isoliere.
Die Umweltverbände haben den Hamburger Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck beauftragt, alle Möglichkeiten zu prüfen, das Vorhaben auf dem Rechtsweg zu verhindern. Nebelsieck hatte die Verbände bereits bei ihrer Klage gegen die Elbvertiefung vertreten. Er betonte, die Verbände seien Klageberechtigt und Griff die Behauptung der HPA an, dass Hamburg für die Schlickverklappung bei Scharhörn keiner zusätzlichen wasserrechtlichen Genehmigung bedürfe.