Altersvorsorge: Herbert Heins ist ein Coup gelungen. Höchste Richter müssen seinen Fall entscheiden, der Millionen Rentner betrifft.
Ist Herbert Heins der Mann, der die über 130 Jahre alte deutsche Sozialversicherung erschüttern kann? Der Rentner aus der Samtgemeinde Hollenstedt im Landkreis Harburg ist mit seinen 69 Jahren so etwas wie ein Rebell. Und dafür hat er einen Grund: Ungerechtigkeit. Es geht um seine Direktversicherung, die keine Betriebsrente ist. Es geht um mindestens vier Millionen Rentner, die mit dem Ende ihres Berufslebens feststellen mussten, dass von ihrer privaten Altersvorsorge plötzlich doppelte Krankenkassenbeiträge abgezogen werden.
Da werden zum Beispiel aus mühsam über Jahrzehnte zusammengesparten 100.000 Euro auf einen Schlag 80.000 Und es geht darum, dass das niemanden in der deutschen Politik über Jahre zu interessieren schien. Darüber muss Mitte März das Bundessozialgericht neu entscheiden.
Direktversicherungs-Geschädigte im Internet aktiv
So wurde aus dem IT-Techniker Herbert Heins mit dem Beginn seines Rentnerdaseins ein Oldie-Aktivist, ein Experte für die Auslegung von Paragrafen des Sozialgesetzbuches römisch V, ein Kläger, der keinen Anwalt braucht. Ein Mann, dessen Verein der „Direktversicherungsgeschädigten“ im Internet sehr aktiv ist, der über Facebook Rentner anspricht, die auch betroffen sind.
Herbert Heins könnte ein Wutbürger sein, ein „Systemsprenger“. „Natürlich bin ich wütend“, sagt er. Auf der Internetseite des Vereins stehen Slogans wie „Angelockt – abgezockt“ und „Wie uns Politiker verschaukeln“. Es heißt dort aber auch glockenklar: „Wir wenden uns gegen rechtsextremistisches Gedankengut, … gegen Rassismus in jeglicher Form, Antisemitismus, Sozialdarwinismus oder eine Verharmlosung des Nationalsozialismus“. Da sind lupenreine Demokraten unterwegs.
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Wurden Rentner ungerecht behandelt?
Die Lage dieser Rentner ist einfach und kompliziert zugleich. Einfach, weil die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2004 beschlossen hat, dass auf Betriebsrenten, die als Einmalzahlung ausgezahlt werden, zukünftig der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig wird. Damit wollte man umgehen, dass sich viele Kunden vor der Rente noch entscheiden konnten, sich das Geld auszahlen zu lassen, um die Kassenbeiträge zu umgehen. Dadurch entgingen den Krankenversicherern Milliarden Euro.
Kompliziert wurde es, weil das auch für Altverträge galt. Wo bleibt da die Rechtssicherheit, fragten die Rentner. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wollte die finanziell klammen Krankenkassen unterstützen. Ihr Plan wurde zum „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz: GMG. Und Millionen Rentner mussten plötzlich 15 und mehr Prozent von ihrer privaten Altersvorsorge an die gesetzliche Krankenkasse weiterleiten.
Rentner Heins: Direktversicherung ist keine Betriebsrente
Durch diesen Paragrafen-Dschungel von Regeln und Ausnahmen, Urteilen bis zum Bundesverfassungsgericht, Freibeträgen, Steuern und Krankenkassenabgaben hat sich Herbert Heins mithilfe seines hellwachen Geistes seinen Weg geschlagen. Denn seine Betriebsrente war keine Betriebsrente, sondern eine Direktversicherung.
Die hatte er zunächst über seinen Arbeitgeber abgeschlossen, weil der besondere Konditionen anbieten konnte und es pauschal korrekt versteuert werden konnte. Es war keine „Versorgung“. Und er arbeitete noch weiter, als er das Geld dieser Direktversicherung abrief. Neben weiteren formal-juristischen Kriterien alles Zeichen gegen ein Betriebsrente. Die hatte Heins ohnehin schon.
Wie die Politik die rebellischen Rentner abspeiste
Etliche Rentner organisierten sich über die Jahre seit dem GMG zu Demonstrationen in Hamburg und Berlin, gründeten Stammtische, schrieben ihren Abgeordneten. „Da kriegen Sie einen Standardbrief mit vorgefertigten Satzbausteinen zurück“, sagt Heins. „Man könne nichts machen, so sei das geltende Recht, dazu noch ein bisschen Juristen-Prosa.“ Selbst vom einflussreichen CDU-Mann Michael Grosse-Brömer aus seinem Landkreis kamen nur vorgefertigte Stanzen.
Doch die rebellischen Rentner wurden als Lobbygruppe beim Bundestag registriert. Nun hatten sie Zugang zu Ausschüssen, Expertenrunden, Anhörungen. Im Bundestagswahlkampf 2017 entdeckte auch der jetzige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Thema. Der SPD, Partei der GMG-Begründerin Ulla Schmidt, fiel die Ungerechtigkeit auf einmal auch auf. Immerhin wurde jetzt per Gesetz beschlossen, die Freibeträge zu ändern. Um solche Reförmchen geht es den Betroffenen schon längst nicht mehr.
Verfahrensfehler am Sozialgericht?
Rentner Heins startete vor neun Jahren seine Klage-Tour gegen die Techniker Krankenkasse. Er scheiterte vor dem Sozialgericht Lüneburg und dem Landessozialgericht Celle. Im Gerichtssaal vertreten wurde er zuletzt von dem ebenso betroffenen Rentner Reinhard Günther aus Ahrensburg, ein angelesener Experte wie Heins. Günther hatte neben rechtlichen Expertisen gar ein Sprachgutachten in Auftrag gegeben. Ein renommierter Germanist bescheinigte den Rentnern, dass das Demonstrativpronomen „solch“ im Paragraf 229 des SGB V nur so ausgelegt werden kann, dass Abfindungen nicht darunter fallen.
Doch die letzte Richterin am Landessozialgericht wollte Heins‘ Kollegen Günther offenbar nicht richtig anhören, obwohl dieser klar als sein rechtlicher Beistand benannt worden war. „Sie hat meinen Hilfsanwalt immer wieder abgewürgt und auf die Uhr geguckt“, sagt Heins. „Wir sollten zum Schluss kommen.“ Rechtliches Gehör muss aber gewährt werden, auch im Detail.
Bundessozialgericht: Grundsatzurteil zu Betriebsrenten erwartet
Richter, das kann man ihnen nicht verdenken, orientieren sich an dem, was das Bundessozialgericht in Kassel geurteilt hat. Das BSG hat die meisten Klagen bisher abgewiesen. Doch niemand hat mit einem Mann wie Heins gerechnet. Er nutzte die Chance zur Revision. Mit der Hilfe seiner „Direktversicherungs-Geschädigten“ entdeckte er sogar eine Bundestags-Drucksache, die dem obersten Sozialgericht Nachlässigkeiten in bisherigen Urteilen vorwirft.
Der frühere Hamburger Jura-Professor Karl-Jürgen Bieback brachte seine Expertise ein. Heins heuerte zudem einen Sozialrechts-Papst als Anwalt vor dem BSG an, Prof. Dr. Hermann Plagemann.
Richter spricht von "besonderen Fällen"
Sein Schriftsatz hat es in sich: Verfahrensfehler beim Landessozialgericht, Fehler in der bisherigen, ständigen Rechtsprechung des BSG – schweres Geschütz wird da aufgefahren. Herbert Heins macht sich gar keine Illusionen. Er glaubt: Bei fünf, vielleicht zehn Prozent liegen seine Gewinnchancen vor den höchsten Sozialrichtern in Kassel am 17. März. Der Saal wird voll sein bei der mündlichen Verhandlung ab 16 Uhr. Etliche Rentner haben ihr Kommen avisiert.
Der Vorsitzende Richter des 12. Senats, Andreas Heinz, weist vorsorglich darauf hin, dass „das Gericht für die Verkündung von Entscheidungen … in besonderen Fällen Ton- und Fernsehrundfunkaufnahmen … zum Zwecke der öffentlichen Vorführung … zulassen kann“. Damit hat Herbert Heins nach etlichen Jahren des Kampfs um Aufmerksamkeit nun wirklich kein Problem.