Berlin. Vermögenswirksame Leistungen sind geschenktes Geld vom Arbeitgeber. Wie Arbeitnehmer sie bekommen und welche Sparform am besten passt.
- Schon wer nur zehn Euro monatlich spart, kann nach sieben Jahren über mehrere tausend Euro verfügen
- Bei niedrigen Einkommen legt der Staat noch ein einige hundert Euro drauf. Voraussetzung ist, dass Vermögenswirksame Leistungen im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sind
Das Prinzip der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist einfach. Unternehmen zahlen für ihre Beschäftigten zusätzliches Geld, das über den Lohn hinausgeht, in einen Sparvertrag. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können außerdem eigene Beiträge dazu zahlen. Wenn ihr Lohn unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt, gewährt auch der Staat einen Zuschuss.
Vermögenswirksame Leistungen: Das sind die Vorteile
„Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind vermögenswirksame Leistungen eine gute Möglichkeit, mit Unterstützung der Arbeitgeber und des Staates Kapital zu bilden“, sagt Karin Baur von der Stiftung Warentest. „Zur Zeit bietet es sich am ehesten an, das Geld in Aktienfonds fließen zu lassen.“
Das Ganze funktioniert freilich nur, wenn es in den Tarif- oder Arbeitsverträgen festgelegt ist, die in der jeweiligen Firma gelten. Nach Angaben der Gewerkschaften profitieren jedoch sehr viele Beschäftigte. „Ein Großteil der Tarifverträge, die Verdi abschließt, enthält Regelungen über Vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zahlt“, sagt Norbert Reuter, Tarifpolitiker der Dienstleistungsgewerkschaft.
„Das erleichtert es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Kapital zu bilden – besonders wichtig in Zeiten niedriger Sparzinsen.“
Geldgeschenke vom Arbeitgeber: Anlagemodelle und Rechenbeispiele
Rechenbeispiel 1: Eine alleinstehende Beschäftigte, die bis zu 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr erhält, entscheidet sich in Sachen VL für einen Aktienfonds. Die Firma zahlt 30 Euro monatlich oder 360 Euro jährlich ein. Die Arbeitnehmerin fügt zehn Euro monatlich hinzu: 120 Euro pro Jahr. Zusammen beträgt die Einzahlung 480 Euro pro Jahr. Legt man eine Verzinsung von vier Prozent jährlich nach Abzug der Fondskosten zugrunde, kann sich nach sechsjähriger Einzahlung und siebenjähriger Vertragslaufzeit ein Kapital von 3.383 Euro ansammeln.
Das Ergebnis hängt allerdings von der Wertentwicklung des Fonds ab. Denn Aktienpreise können schwanken.
Hinzu kommt das Geschenk des Staates, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Sie beträgt maximal 80 Euro pro Jahr, insgesamt 480 Euro. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen jährlich mindestens 400 Euro in den Sparplan fließen.
Rechenbeispiel 2: Ein Paar, beide berufstätig, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 35.800 Euro entscheidet sich für die Einzahlung der VL in einen Bausparvertrag. Dann könnte die Arbeitgeber-Zahlung beispielsweise 600 Euro jährlich betragen, die des Paares 960 Euro, macht zusammen 1.560 Euro pro Jahr. Mit 0,1 Prozent im Bausparvertrag verzinst, kann das nach sieben Jahren Einzahlung 10.959 Euro ergeben. Die staatliche Zulage von 516 Euro kommt hinzu.
Auf diese Art ist es möglich, Eigenkapital für einen Immobilienkauf aufzubauen.
Vermögenswirksame Leistungen: So beantragt man den Zuschuss
Wer sich über diese Art der Kapitalbildung informieren will, fragt am besten in der Personalabteilung oder im Betriebsrat der jeweiligen Firma. Viele Unternehmen bieten die Möglichkeit, aber nicht alle.
Dann müssen sich die Beschäftigten selbst das Anlageprodukt für die Einzahlung der VL aussuchen, das ihnen zusagt. Wer bereit ist, ein gewisses Risiko einzugehen, greift derzeit häufig zu sogenannten ETF-Aktienfonds, weil sie eine vernünftige Rendite bieten. Informationen zu Eigenschaften und Leistungen einzelner Fonds gibt es beispielsweise bei der Stiftung Warentest (www.test.de/fonds).
Bausparverträge dagegen bieten mehr Sicherheit, während die Zinsen mager ausfallen. Man kann die VL auch dafür verwenden, einen Baukredit abzuzahlen. Daneben existieren weitere Möglichkeiten wie Banksparpläne oder Genossenschaftssparen. Gibt man das Stichwort „Vermögenswirksame Leistungen“ in die Suchfelder von Internetseiten wie www.test.de oder www.finanztip.de ein, finden sich die nötigen Informationen. „Den Vertrag schließt man mit dem jeweiligen Finanzdienstleister ab“, erklärt Test-Mitarbeiterin Baur.
Was der Arbeitgeber tun muss
Die Einzahlungen müssen allerdings die Firmen vornehmen. Baur: „Der Arbeitgeber überweist den kompletten Betrag, den Anteil der Arbeitnehmer zieht er ihnen vom Lohn ab.“ Die Beschäftigten brauchen die Beiträge der Unternehmen nicht mit eigenen Einzahlungen zu ergänzen, können es aber tun.
Von den staatlichen Zulagen profitieren nur diejenigen Arbeitnehmer, die unterhalb der Einkommensgrenzen verdienen. Beim Bausparen und der Tilgung von Baukrediten sind dies 17.900 Euro jährlich für Singles und 35.800 Euro für Paare. Für Aktienfonds gelten 20.000 und 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr als Grenze. Wer mehr verdient, muss auf die staatliche Zulage verzichten. Trotzdem lohnen sich die VL.
Möglich ist es zudem, dass eine Person zwei Verträge gleichzeitig bespart, um die maximale Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Grundsätzlich laufen die Einzahlungen sechs oder sieben Jahre. Dann zahlt das Finanzamt die Zulage aus. Danach kann man neue Verträge starten und teilweise auch das angesparte Geld in den weiteren Vertrag investieren. Während der Laufzeit kommt man an das Geld jedoch nur schwer heran.
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