Berlin. Rund um die Rente müssen Arbeitnehmer zahlreiche Entscheidungen treffen. Welche Möglichkeiten gibt es? Wichtige Fragen und Antworten.

Viele Arbeitnehmer sorgen sich um ihr finanzielles Auskommen im Alter. Reicht die gesetzliche Rente, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten? Wie kann man sein Ruhegeld aufstocken? Was ist dabei zu beachten? Unsere Redaktion beantwortet dazu wichtige Fragen.

Wer bekommt eine betriebliche Altersvorsorge?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge – unabhängig von der Betriebsgröße. Diese erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Dabei zahlt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Versicherungsvertrag ein.

Meist handelt es sich um eine Rentenversicherung, die der Firmenchef für seine Arbeitnehmer abschließt, eine sogenannte Direktversicherung. „Bei Verträgen, die ab 1. Januar 2019 geschlossen werden, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent des Beitrages zahlen, sofern er Sozialbeiträge spart“, sagt Regina Stubel von der Versicherung Signal Iduna. Bis zu bestimmten Grenzen fließen die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei in die Verträge der betrieblichen Altersvorsorge.

Was zahlt der Arbeitnehmer?

Der Zuschuss des Arbeitgebers erhöht den Beitrag des Arbeitnehmers. Angenommen, der Mitarbeiter verdient im Monat 3500 Euro und zahlt monatlich 100 Euro in einen Versicherungsvertrag ein, dann fließen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers (15 Prozent von 100 Euro) monatlich 115 Euro in die Altersvorsorge.

„Durch Zuschuss, ersparte Steuern und Sozialabgaben liegt der effektive monatliche Beitrag für den Arbeitnehmer nur bei 51,35 Euro“, rechnet Stubel vor. Mehr als die Hälfte des Beitrags werden somit gefördert.

Welche Auszahlung ist zu erwarten?

So locker sitzt das Geld bei vielen Rentnern nicht.
So locker sitzt das Geld bei vielen Rentnern nicht. © dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Wenn der Arbeitnehmer bei Vertragsbeginn 35 Jahre alt ist und die Rentenzahlung mit 67 Jahren beginnt, dann kann der Beschäftigte in diesem Beispielfall mit einer monatlichen Rente von 206 Euro rechnen, garantiert sind 144 Euro. Auch eine einmalige Auszahlung des Kapitals ist möglich. Das wären dann nach der Prognose rund 68.240 Euro, 47.710 Euro sind garantiert.

Welche Abgaben werden bei der Auszahlung in der Rentenphase fällig?

Die Rente oder Kapitalabfindung ist voll steuerpflichtig, außerdem müssen auf den Betrag die vollen Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, sofern man gesetzlich versichert ist.

Bei einer gesetzlichen Altersrente von 16.000 Euro im Jahr geht von der Betriebsrente etwa ein Viertel an Steuern und Abgaben ab. Die SPD will Betriebsrentner bei den Kassenbeiträgen entlasten. Davor warnen allerdings Arbeitgeber.

Wer eine hohe gesetzliche Rente oder noch andere Einkommen hat, muss mit Abzügen von mehr als 40 Prozent rechnen. Bleibt die monatliche Betriebsrente unter der Untergrenze für Versorgungsbezüge (2019: 155,75 Euro) werden nur Steuern fällig. Eine Betriebsrente kann sich also gerade für Geringverdiener lohnen.

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    Was passiert, wenn ich schon einen Vertrag abgeschlossen habe?

    Wenn die Entgeltumwandlungsvereinbarung vor dem 1.1.2019 erfolgte, dann gibt es den Zuschuss des Arbeitgebers erst ab 2022. Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers. Er muss ihn nur zahlen, soweit auch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.

    Das bedeutet, wenn die Ersparnis geringer ausfällt, weil der Arbeitnehmer zum Beispiel mit seinem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung (4537,50 Euro im Monat) liegt, braucht der Arbeitgeber auch nur einen entsprechend geringeren Zuschuss zu zahlen.

    Kann man mit vermögenswirksamen Leistungen die Rente ergänzen?

    Viele Arbeitnehmer haben je nach Tarifvertrag Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. So gibt es bei Banken monatlich 40 Euro vom Arbeitgeber, im öffentlichen Dienst sind es 6,65 Euro. Wer Anspruch darauf hat, kann aus eigenen Mitteln bis 40 Euro monatlich aufstocken.

    Anders als bei der betrieblichen Altersvorsorge kann der Mitarbeiter entscheiden, wie das Geld investiert wird. Dies kann ein Bank- oder Fondssparplan sein, ein Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobilienkredits, sagt Sylvie Ernoult vom Bundesverband deutscher Banken.

    Je nach Höhe des Einkommens gibt es, mit Ausnahme des Banksparplans, noch eine staatliche Förderung pro Jahr, die zwischen 80 Euro (Aktiensparplan) und 43 Euro (Bausparvertrag, Tilgung eines Baukredits) liegt.

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    Wie funktioniert das Sparen über vermögenswirksame Leistungen?

    „Der Arbeitnehmer sucht sich eine Anlageform und einen Anbieter aus und informiert seinen Arbeitgeber darüber, wo die Mittel eingezahlt werden sollen“, sagt Ernoult. Vermögenswirksame Leistungen, die man von seinem Arbeitgeber erhält, sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. (Das sind die wichtigsten Fragen zur Steuererklärung.)

    VL-Verträge laufen immer sechs Jahre lang. Hinzu kommt ein weiteres Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss, bevor der Sparer über das Geld verfügen kann – oder er es weiter für die Altersvorsorge arbeiten lässt. Das ist zum Beispiel bei einem Aktiensparplan sinnvoll.

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      Lohnt sich ein Aktiensparplan?

      Mit Blick auf eine zusätzliche Altersvorsorge empfiehlt sich zumindest für jüngere Arbeitnehmer ein Aktiensparplan. Der deutsche Fondsverband BVI hat seit 1962 die jeweiligen Renditen dieser Anlage für deutsche Aktienfonds ermittelt. In rund 50 Sparperioden mit jeweils sieben Jahren gab es nur sechs Perioden mit einer negativen Rendite. Im Durchschnitt aller Perioden lag die jährliche Rendite bei 7,6 Prozent.

      Lohnt sich eine Riester-Rente noch?

      Die staatliche Förderung durch direkte Zuschüsse oder Steuervorteile bleibt attraktiv. Schwierig ist es nur, kostengünstige und geeignete Angebote zu finden, urteilt die Stiftung Warentest. Seit 2018 gibt es für jeden Riester-Sparer jährlich bis zu 175 Euro Zuschuss. Pro Kind werden jährlich 300 Euro Kinderzulage gezahlt, solange der Sparer Kindergeld bezieht. Wurde das Kind vor 2008 geboren, sind es nur 185 Euro.

      Für die volle Förderung müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag fließen, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr. Der Sparer kann unter verschiedenen Produkten wählen. Das reicht von der klassischen Rentenversicherung über Fondssparpläne bis zur Nutzung der Riester-Zulagen für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.

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      Die Rente ist immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. Zuletzt beschränkte sich die Debatte vor allem auf die Grundrente – und die Frage, ob eine Bedürftigkeitsprüfung kommen soll oder nicht.

      Während Arbeitsminister Hubertus Heil diese ablehnt, lehnt CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ab. Der CDU-Arbeitnehmerflügel schlug derweil einen Kompromiss bei der Grundrente vor.

      Dass es in Sachen Rente Reformbedarf gibt, steht außer Frage. Die Rentenversicherung sorgte zuletzt mit der Prognose für Aufsehen, dass sie künftig mehr Rentner mit Grundsicherung erwartet.