Hamburg. Bundesverband schaltet sich ein und übt scharfe Kritik am Vorgehen der Kammer. Die weist den Vorwurf der „Verschwendungssucht“ zurück.

Der Streit über die Entscheidung des Wahlausschusses der Hamburger Handelskammer, die Wahlgruppe „Die Kammer sind Wir“ letztlich doch zur Plenumswahl im kommenden Jahr zuzulassen, zieht immer weitere Kreise. Jetzt schaltet sich der Bundesverband für freie Kammern (bffk) ein und übt scharfe Kritik am Vorgehen der Kammer. Er wirft ihr „Verschwendungssucht“ vor. Grund ist das externe Gutachten, dass die Handelskammer in Auftrag gegeben hatte, um die Frage zur Zulassung der ehemaligen Kammerrebellen juristisch zu klären.

Wie die Kammer am Donnerstag zugab, hat das Gutachten, das gerade einmal 27 Seiten umfasst und innerhalb einer Woche fertiggestellt wurde, mehr als 29.000 Euro gekostet. Der bffk spricht in diesem Zusammenhang von einem „Gutachter-Quickie“, der zudem völlig überflüssig gewesen sei, weil der Wahlausschuss den wesentlichen Empfehlungen des Gutachtens sowieso nicht gefolgt sei.

Kandidaten nach erneuter Prüfung zugelassen

Wie berichtet hatte der Wahlausschuss die Kandidaturen der 30 Mitglieder der DKsW zunächst nicht zugelassen, wegen des Vorwurfs, sie hätten Unterstützungsunterschriften für Kandidaten blanko eingesammelt. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein solches Vorgehen rechtlich zu beanstanden sei. Dennoch ließ der Wahlausschuss die Kandidaten nach erneuter Prüfung zu, wohl auch um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden.

Die Handelskammer selbst verfüge über eine personal-intensive Rechtsabteilung und sei Mitglied im IHK-Dachverband, der ebenso eine personal-intensive Rechtsabteilung unterhalte“, sagte bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. „Man fragt sich, was alle diese Juristen beruflich machen, wenn für einfachste rechtliche Fragestellungen eine externe und für ihre obszöne Honorare bekannte Kanzlei in Anspruch genommen wird.“

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Niemand aus dem Ehrenamt sei bereit gewesen oder in der Lage, diesen teuren Auftrag zu verhindern „und die kammereigenen Juristen zur Arbeit zu motivieren“. Der Vorgang wird am heutigen Freitag im Plenum der Kammer diskutiert. Es wird mit einer harten Auseinandersetzung gerechnet.

Handelskammer weist Vorwurf zurück

Die Handelskammer widersprach am Freitagmittag dem Vorwurf der freien Kammern, mehr als 29.000 Euro für ein Rechtsanwaltsgutachten ausgegeben zu haben. "Es geht nicht nur um ein Gutachten. Die Summe umfasst den gesamten Vorgang zur rechtlichen Prüfung der wahlvorschläge", sagte eine Sprecherin der Kammer. "Die Leistungen der Kanzlei umfasste mehr als nur ein Gutachten." Sie verteidigte, dass die Kammer externe juristische Hilfe hinzugezogen habe. "Bei dem Vorwurf, der im Raum stand, handelte es sich nicht um eine Kleinigkeit. Es musste sochergestellt werden, dass die Kammerwahlen rechtsfest gestaltet werden."