Hamburg. Widerruf von fehlerhaften Baufinanzierungen stößt bei Instituten auf immer größeren Widerstand. Änderungen für Neuverträge geplant.
Bisher waren die Hamburger Eheleute Priesmeyer gute Kunden für die ING-DiBa. Doch jetzt schwelt ein erbitterter Streit. Ein Anwalt wurde eingeschaltet. Das Ehepaar hat bei der Direktbank für sein Eigenheim knapp 400.000 Euro Kredit aufgenommen. Als der Vertrag unterzeichnet wurde, lagen die Zinsen bei rund fünf Prozent. Jetzt gibt es eine zehnjährige Baufinanzierung schon ab 1,70 Prozent. Doch die Zinsbindung läuft noch bis 2017. „Bis dahin können die Zinsen schon wieder gestiegen sein“, fürchtet Jörge Priesmeyer.
Gestritten wird darüber, ob das Ehepaar vorzeitig aus dem Kreditvertrag aussteigen kann, um neue günstigere Konditionen zu verhandeln. Eigentlich geht das nicht „und wenn doch, dann müssten die Priesmeyers fast 44.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank für den entgangenen Zinsgewinn zahlen“, sagt der Anwalt des Ehepaars, Peter Hahn. Wirtschaftlich macht das keinen Sinn.
Kommentar: Kunden dürfen Bogen nicht überspannen
Doch die ING-DiBa hat – wie viele andere Banken auch – einen schweren Fehler gemacht. „Die zu jedem Kreditvertrag gehörende Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, wie mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigen“, sagt Hahn. Die Folge: Ein Ausstieg aus dem Kreditvertrag ist auch noch viele Jahre später möglich, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen. Mit einem neuen Kreditvertrag könnte das Ehepaar seine monatliche Belastung halbieren. „Wir haben uns über die Rechtslage informiert und wollen davon Gebrauch machen“, sagt Jörge Priesmeyer.
Harter Widerstand der Banken
Diese Chance wollen jetzt Zehntausende von Kunden nutzen. Doch sie stoßen bei den Banken auf harten Widerstand. Die Verbraucherzentralen in Norddeutschland haben bisher knapp 50.000 Widerrufsbelehrungen überprüft, davon allein die Verbraucherzentrale in Hamburg 36.000. Dort lag der Anteil der fehlerhaften Belehrungen zwischen 89 Prozent (ING-DiBa) und 60 Prozent (BHW Bausparkasse). Doch nicht jeder Fehler dürfte einen erfolgreichen Widerruf des Kredits rechtfertigen. Nimmt man nur jene Fehler, die schon vom Bundesgerichtshof (BGH) oder anderen Instanzgerichten beanstandet wurden, liegt die Fehlerquote der Baukreditverträge nach Einschätzung der Verbraucherschützer bei 35 Prozent.
Insgesamt geht es um mehrere Millionen Kreditverträge. Doch bisher dürften erst bundesweit 200.000 überprüft sein. „Auch bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können durch einen nachträglichen Widerruf noch zurückgefordert werden“, sagt Dirk Scobel von der Verbraucherzentrale Hamburg. Für die Banken ist es ein Albtraum, denn der Formfehler könnte sie einen dreistelligen Milliardenbetrag kosten, schätzen Experten.
Betroffen sind Baukredite, die seit November 2002 abgeschlossen wurden. Welche Möglichkeiten sich aus einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ergeben, wurde erstmals im Januar 2013 durch einen Fernsehbeitrag im großen Stil publik. Wie lange fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet wurden, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. „Ab 2010 nehmen die fehlerhaften Formulierungen deutlich ab, sind aber auch in jüngeren Kreditverträgen noch zu finden“, sagt Scobel.
Zwei Wochen Zeit aus dem Vertrag auszusteigen
Eine Widerrufsbelehrung soll dem Verbraucher ermöglichen, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen aus dem Vertrag wieder auszusteigen. Dafür ist der Beginn der Frist entscheidend. Doch darüber erfahren die Verbraucher kaum etwas Konkretes. Vielfach heißt es „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. So auch im Fall der Priesmeyers. Also kann sie auch später beginnen? Aber wovon hängt das ab? Der BGH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass solche Informationen für den Verbraucher unzureichend sind. Aus diesem Grund beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen.
Nur in einem Fall sind die Banken auf der sicheren Seite: Wenn sie die Formulierung des Gesetzgebers unverändert übernommen haben. Dann wird es für die Verbraucher zwar auch nicht verständlicher, aber in diesem Fall gewähren die obersten Richter den Banken eine Art Vertrauensschutz. Sie müssen keinen späten Widerruf fürchten. „Allerdings haben die Banken die Muster vielfach selbst verändert, auch die ING-DiBa“, sagt Anwalt Hahn. „Es reicht schon aus, wenn die Ansprache verändert wurde, um sich nicht mehr auf den Vertrauensschutz berufen zu können, wie der BGH bereits 2010 (VIII ZR 82/10) entschieden hat“, argumentiert Hahn.
Die ING-DiBa sieht das anders. „Geringe Abweichungen vom Mustertext führen nicht zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung“, sagt Patrick Herwarth von Bittenfeld von der ING- DiBa. „Das haben zahlreiche Oberlandesgerichte festgestellt.“
Rechtssprechung wird bankenfreundlicher
Auch Anwälte sind inzwischen ernüchtert. „Selbst Banken, die vor Monaten noch zu einer kulanten Lösung bereit waren, lassen es inzwischen auf einen Prozess ankommen“, sagt der Hamburger Anwalt Andreas Blees von der Kanzlei RHS. Harte Brocken für die Anwälte sind neben der ING-DiBa, die Deutsche Bank, die Sparkasse Harburg-Buxtehude und die Hamburger Sparkasse (Haspa). „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass unsere Widerrufsbelehrungen rechtskonform sind, da auch Abweichungen von den vom Gesetzgeber vorgegebenen Formulierungen zulässig sind“, sagt Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg.
Auch Anwalt Hahn ist erst in zehn Prozent der rund 200 Mandate in dieser Sache zu einem Vergleich gekommen. Viele Kunden ohne Rechtsschutzversicherung scheuen das Prozessrisiko, denn der Streitwert ist hoch. „Wir müssen feststellen, dass die verbraucherfreundlichen BGH-Urteile von einigen Gerichten etwas anders ausgelegt werden“, sagt Blees.
Noch ist nicht entschieden, ob die Verbraucher angesichts der Hartnäckigkeit der Banken bald entnervt aufgeben oder neue Urteile ihre Kampfbereitschaft beflügeln. „Im Moment wird die Rechtssprechung bankenfreundlicher“, sagt Michael Herte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Das muss ich bei der Beratung der Verbraucher bedenken.“
Künftig will der Gesetzgeber im Interesse der Banken vorsorgen. So soll mit einer noch zu verabschiedenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie das Widerrufsrecht generell auf ein Jahr und 14 Tage beschränkt werden. Das wird aber nur für Darlehensverträge gelten, die nach dem 21. März 2016 geschlossen werden. Jetzt setzen die Banken alles daran, dass auch für Altfälle noch eine Lösung gefunden wird.
Im Fall Priesmeyer hat sich die ING-DiBa inzwischen bewegt. Bei einem der insgesamt vier Kreditverträge hat sie einen Vergleich angeboten. Es ist der mit der geringsten Kreditsumme. Jetzt wird weiter verhandelt.