Für die Banken werden die Widerrufsbelehrungen bei Baufinanzierungen zu einem immer größeren Pro­blem. Sind diese Belehrungen falsch, ermöglicht dieser Fakt den Kreditnehmern den vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag. Davon wollen viele Gebrauch machen, um sich jetzt günstigere Finanzierungskonditionen zu sichern.

Es geht um das Kleingedruckte in einem wichtigen Punkt: Wer einen solchen Vertrag abschließt, kann sich zwei Wochen lang überlegen, ob er nicht doch noch vom Vertrag zurücktritt. Dazu muss er wissen, wann die Frist zu laufen beginnt. Das haben die Banken oft nicht genau erklärt, wie eine Reihe von Urteilen des Bundes­gerichtshofs belegen. Diese Tatsache nutzen Kunden nun aus, nachdem ihnen findige Juristen den Ausstieg schmackhaft gemacht haben. Ist das verwerflich?

Nein. Die neue Rechtslage für seine eigene Interessen zu nutzen, ist nachvollziehbar. Schließlich sind einige Banken ebenfalls nicht zimperlich, wenn es um ihre Belange geht. Aber die Verbraucher sollten auch wissen, dass die Fehler in der Widerrufsbelehrung schon gravierend sein müssen. Wer nur darauf herumreitet, dass die Bank die Anrede des Mustertextes oder zwei Wörter verändert hat, wird es wohl schwer haben, sein Institut zu einem Vergleich zu bewegen, wie jüngste Urteile unterer Instanzen zeigen. Denn Anwälte neigen auch dazu, aus eigenem Geschäftssinn den Bogen zu überspannen. Und gerade dann bleiben enttäuschte Kunden zurück.