Urteil: Bei Gepäckverlust müssen Flugunternehmen Kunden pro Person entschädigen, auch wenn sie den Koffer gemeinsam nutzen.

Luxemburg. Für verloren gegangenes gemeinsames Gepäck müssen Airlines ihre Kunden pro Person und pro Gepäckstück entschädigen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Auch wenn sich Reisende einen Koffer teilen, haben jeder einzelne Anspruch auf Schadenersatz. Passagiere können von der Airline „Schadenersatz für den Verlust seiner Gegenstände fordern, die sich in einem von einem Mitreisenden aufgegebenen Gepäckstück befunden haben“, heißt es in dem Urteil.

Dies könne bei einer Familie, beim gemeinsamen Ticketkauf oder Einchecken der Fall sein, führten die Richter aus. Im konkreten Fall hatte eine vierköpfige Familie die Fluggesellschaft Iberia verklagt, weil auf einem Flug von Barcelona nach Paris ihr Gepäck verloren gegangen war.

Die vier Familienmitglieder verlangten von Iberia Schadenersatz in Höhe von 1100 Euro pro Person, also insgesamt 4400 Euro. (Urteil in der Rechtssache C-410/11)