Auch internationale Airlines müssen ihren Beitrag leisten und sich am EU-Emissionshandel beteiligen, so die die obersten EU-Richter.
Luxemburg. Die USA und Kanada haben sich gerichtlich dagegen gewehrt, ihren Beitrag für den Klimaschutz zu leisten und haben verloren. Auch internationale Fluggesellschaften müssen sich ab Januar 2012 am EU-Emissionshandel beteiligen. Das hat das höchste EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), in Luxemburg am Mittwoch entschieden und damit in letzter Minute einen Grundsatzstreit beendet. Künftig benötigen alle Luftfahrtunternehmen, die im Euroraum starten und landen, Rechte für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2).
Dagegen hatten die amerikanische Luftfahrt-Organisation sowie die Fluggesellschaften American Airlines und United Continental vor dem London High Court of Justice geklagt. Dieser hatte den Fall nach Luxemburg überwiesen. Besonders die US-Regierung hatte zuletzt scharf gegen das Vorhaben protestiert und mit Vergeltungsmaßnahmen gedroht. US-Außenministerin Hillary Clinton hatte im Vorfeld mit Vergeltungsmaßnahmen gedroht, sollte der EuGH nicht im Sinne der Fluglinien entscheiden. Clinton habe vergangene Woche gemeinsam mit US-Verkehrsminister Raymond LaHood einen Brief an führende Vertreter der EU-Kommission geschrieben, in dem beide dem EU-Vorhaben eine klare Absage erteilen, berichtet die „Financial Times Deutschlan
+++ Stichwort: Emissionshandel mit CO2-Zertifikaten +++
+++ EU-Urteil: US-Fluglinien müssen Luftschutzabgabe zahlen +++
Die Kläger hatten vor Gericht vor allem das das Recht der EU infrage gestellt, ob sie überhaupt ausländische Fluggesellschaften zur Teilnahme an diesem System verpflichten darf. Damit nämlich wolle die EU eigenes Recht außerhalb ihres Hoheitsgebiets anwenden, so der Vorwurf der Kläger. Die Regelung verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten die EU-Richter. Zwar werde für die Berechnung des CO2-Ausstoßes die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt, auch außerhalb der EU. Das sei jedoch zulässig, weil nur Flüge in und aus dem EU-Hoheitsgebiet betroffen seien. Mit dieser Entscheidung folgt das Gericht der Argumentation von Generalanwältin Juliane Kokott von Anfang Oktober. Kokott hatte in ihrer Stellungnahme die Klage zurückgewiesen und das Recht der EU bekräftigt, das Emissionshandelssystem auf den Flugverkehr auszudehnen.
Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen sieht der EuGH nicht verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien.
Grund für die Entscheidung der EU sind die zunehmenden Emissionen im Luftverkehr. Laut Umweltbundesamt (UBA) haben diese sich in der EU seit 1990 fast verdoppelt. Nach Angaben des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gehen derzeit rund fünf Prozent des vom Menschen verursachten Treibhauseffekts auf das Konto des Luftverkehrs, mit steigender Tendenz.
EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard zeigte sich „sehr zufrieden“ mit dem Urteil: „Wir erwarten nun, dass sie US-Fluglinien europäisches Recht respektieren.“. Die Airlines bekommen den Großteil der CO2-Zertifikate zunächst kostenlos zugeteilt. Nicht benötigte Verschmutzungsrechte können später verkauft werden, wer mit den zugeteilten Rechten nicht auskommt, muss zukaufen. So sollen Anreize geschaffen werden, den CO2-Ausstoß zu senken.
Umweltverbände begrüßten den Richterspruch als einen Schritt in die richtige Richtung. Der BUND sprach von einem „Sieg der Vernunft“. Die Entscheidung sei ein Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im Verkehr und zur Begrenzung der CO2-Emissionen des Fliegens. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mahnte ein weltweites System zum Emissionshandel an.
Zahlreiche Länder wehren sich jedoch vehement gegen die Neuregelung. So drohte Russland erst vor kurzem mit einer „ernsten Antwort“, sollte der geplante Emissionshandelszwang tatsächlich in Kraft treten. China soll jüngst aus Protest gegen die EU-Pläne einen Milliardenauftrag für den europäischen Flugzeugbauer Airbus blockiert haben. Und auch Brasilien und Indien haben Widerstand angekündigt. Angesichts dieses Widerstand plädierten bereits zahlreiche Politiker, unter ihnen aus der CDU-Europaparlamentarier Werner Langen dafür, die Ausweitung aufzuschieben. Deutschland, das eine Benachteiligung deutscher und europäischer Airlines befürchtet, hatte wiederholt für eine „wettbewerbsneutrale Lösung“ plädiert.
Laut EU steigen die Ticketpreise aufgrund der neuen Regelung nur minimal. So koste ein Hin- und Rückflug von Brüssel nach New York lediglich einige Euro mehr, sollten die zusätzlichen Kosten vollständig an den Verbraucher weitergereicht werden. (dpa/dapd/abendblatt.de)