Der Handel mit Verschmutzungsrechten ist eigentlich ein Instrument für den Klimaschutz. Unternehmen erhalten dabei Emissions-Zertifikate, die sie zum Ausstoß einer bestimmten Menge des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) berechtigen. Nicht benötigte Papiere können zum Marktpreis weiterverkauft werden – etwa an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Wer mehr CO2 ausstößt, muss Zertifikate zukaufen. Der Handel mit den Papieren ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, der Verkäufer muss die Umsatzsteuer innerhalb geregelter Fristen ans Finanzamt abführen.
Gemäß dem Kyoto-Protokoll von 1997 soll der Handel bei möglichst geringen Kosten Verminderungen der klimaschädlichen Treibhausgase erreichen. In der Europäischen Union wird seit 2005 in bestimmten Branchen mit Verschmutzungsrechten gehandelt, von 2013 an wird das System EU-weit und zentral von Brüssel aus geregelt. Geplant ist eine Einbindung aller Industriefirmen mit einem jährlichen CO2-Ausstoß von mehr als 10 000 Tonnen. Die Betriebe dürfen dann nur entsprechend der erworbenen Rechte Kohlendioxid freisetzen, sei es beim Verbrennen von Kohle, Öl oder Erdgas. Ab Januar 2012 soll auch der Flugverkehr in den Emissionshandel einbezogen werden. (dpa)