Das höchste EU-Gericht hat entschieden, dass auch internationale Fluggesellschaften für ihre Flüge in Europa CO2-Zertifkate kaufen müssen.

Brüssel. Von Januar 2012 an müssen sich auch internationale Fluggesellschaften am EU-Emissionshandel beteiligen. Das hat am Mittwoch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) entschieden. Mit dieser Entscheidung folgt das Gericht der Argumentation von Generalanwältin Juliane Kokott von Anfang Oktober. Kokott hatte in ihrer Stellungnahme die Klage zurückgewiesen und das Recht der EU bekräftigt, das Emissionshandelssystem auf den Flugverkehr auszudehnen. Alle Fluggesellschaften müssen im kommenden Jahr im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems Zertifikate für den Ausstoß von Kohlendioxid kaufen, den sie durch Starts und Landungen in Europa verursachen.

Gegen die Teilnahme geklagt hatten die amerikanische Luftfahrt-Organisation sowie die Fluggesellschaften American Airlines und United Continental vor dem London High Court of Justice. Dieser hatte den Fall nach Luxemburg überwiesen.

+++ Stichwort: Emissionshandel mit CO2-Zertifikaten +++

Die Kläger hatten vor Gericht vor allem das das Recht der EU infrage gestellt, ob sie überhaupt ausländische Fluggesellschaften zur Teilnahme an diesem System verpflichten darf. Damit nämlich wolle die EU eigenes Recht außerhalb ihres Hoheitsgebiets anwenden, so der Vorwurf der Kläger.

+++ Fluggesellschaften wehren sich gegen Emissionshandel +++

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US-Außenministerin Hillary Clinton hatte im Vorfeld mit Vergeltungsmaßnahmen gedroht, sollte der EuGH nicht im Sinne der Fluglinien entscheiden. Clinton habe vergangene Woche gemeinsam mit US-Verkehrsminister Raymond LaHood einen Brief an führende Vertreter der EU-Kommission geschrieben, in dem beide dem EU-Vorhaben eine klare Absage erteilen, berichtet die „Financial Times Deutschland". (reuters/dpa/dapd/abendblatt.de)