Der weltgrößte Softwarekonzern muss nun 860 statt 899 Millionen Euro Bußgeld zahlen. 2008 hatte die EU diese Kartellstrafe verhängt.

Luxemburg. Am Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das von der EU-Kommission verhängte Rekordbußgeld gegen den US-Softwarekonzern Microsoft im Wesentlichen als rechtens bestätigt.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten den Software-Riesen im Februar 2008 zu einer Strafe von 899 Millionen Euro verdonnert – mehr als bis dahin je ein einzelnes Unternehmen zahlen musste. Gegen die Entscheidung der Kommission legte Microsoft damals Beschwerde beim EuGH ein. Dieses hat nun in seinem Urteil die festgelegte Strafe jedoch als etwas zu hoch bewertet und setzte das Zwangsgeld auf 860 Millionen Euro herab.

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Die Kartellwächter hatten 2008 das Bußgeld damit begründet, dass Microsoft für die Bereitstellung technischer Angaben über sein Betriebssystem Windows jahrelang überhöhte Preise von Konkurrenten verlangt und damit gegen Auflagen der Kommission verstoßen habe.

Die Weitergabe der Daten sollte Branchenrivalen die Entwicklung eigener Server-Software ermöglichen, die mit dem auf den allermeisten Computern installierten Microsoft-Betriebssystem kompatibel ist. Der Konzern hatte dagegen betont, die Strafe beziehe sich auf längst gelöste „Probleme der Vergangenheit“. (dapd/abendblatt.de)