Nach dem Milliarden-Antrag von Spanien, geht die EU von einer schnellen Gewährung aus. Bundestag darf in Deutschland mitentscheiden.

Brüssel. Die EU ist zuversichtlich, binnen Wochen eine Einigung mit Spanien über den Finanzbedarf des Bankensektors in dem Mittelmeerland zu erreichen. Dies erklärte Währungskommissar Olli Rehn am Montag in Brüssel. Dabei werde die EU Reformen im spanischen Finanzsektor fordern. Restrukturierungen müssten die Richtlinien für Staatshilfen in der EU erfüllen.

S panien hatte am Montag zuvor formell einen Antrag auf Hilfen eingereicht , ohne jedoch eine Summe zu nennen. Im nächsten Schritt muss nun ein „Memorandum of Understanding“ (MoU) als Basis für die Vereinbarung ausgehandelt werden.

+++ Regierung stellt offiziell Antrag auf Bankenhilfe +++

+++ Spaniens Bankensektor benötigt mindestens 51 Milliarden Euro +++

Bedingungen und konkrete Konditionen für die Finanzhilfen müssten noch festgelegt werden, betonte auch ein Sprecher Rehns. Die Eurogruppe hatte vergangene Woche vereinbart, dass Spanien zunächst den Rettungsfonds EFSF nutzen kann und die Finanzhilfe im Juli auf den dann geltenden permanenten Mechanismus ESM übergehen soll.

Bei der Gewährung von Finanzhilfen für den spanischen Bankensektor redet auch der Bundestag mit. Denn die Bundesregierung darf nach dem Stabilisierungsmechanismusgesetz einer Nothilfe des EFSF für ein Euro-Land nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen Beschluss gefasst hat. Ohne ein solches Votum des Bundestages muss der deutsche Vertreter beim EFSF den Beschlussvorschlag ablehnen. Weil diese Entscheidungen im EFSF-Direktorium einstimmig fallen müssen, hat der Bundestag damit ein Veto-Recht.

Wann der Bundestag diesen Beschluss fassen wird, ist noch offen. Sicher wird dafür aber eine Sondersitzung in der parlamentarischen Sommerpause notwendig sein, die eigentlich kommende Woche beginnt. (Reuters/abendblatt.de)