Die Konfliktpartner verhandeln weiter, eine Einigung ist aber noch nicht in Sicht. Vorstoß der Kommunen sorgt für zusätzlichen Ärger.

Potsdam. Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes haben die kommunalen Arbeitgeber in der dritten Verhandlungsrunde am Donnerstag überraschend eine neue Forderung gestellt. So sollen die Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich für das jüngste Urlaubsurteil des Bundesarbeitsgerichtes verlangen. Zum Auftakt der Verhandlungsrunde am Vortag hatten die Arbeitgeber kein neues Angebot für die zwei Millionen Beschäftigen in den Kommunen und beim Bund vorgelegt. Verdi-Chef Frank Bsirske sagte: „Ein Lösungshorizont für den Tarifkonflikt ist noch nicht in Sicht.“

Das Bundesarbeitsgericht hatte Mitte März die bisherige Altersstaffel im Manteltarifvertrag für den öffentlichen Dienst für nichtig erklärt. Damit haben auch jüngere Mitarbeiter unter 40 Jahren Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Nach Rechnung der kommunalen Arbeitgeber führt dies zu einem Verlust von 1,6 Millionen Arbeitstagen im Jahr und Mehrkosten von 250 Millionen Euro. Dies müsse beim Volumen des neuen Gehaltstarifvertrages berücksichtigt werden. Der Urlaubsanspruch ist im Manteltarifvertrag geregelt. Er ist nicht gekündigt und steht auch in Potsdam nicht zur Verhandlung an.

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Seit 2006 verhandeln Bund und Kommunen allein ohne die Länder über die Gehälter der Tarifbeschäftigten. Seitdem endeten die Tarifverhandlungen jedes Mal mit einem Schlichtungsverfahren.

Zwei Verhandlungsrunden waren zuletzt ergebnislos verlaufen. Wegen der hohen Beteiligung an den beiden Warnstreikwellen im Nahverkehr, Kitas und auf Flughäfen sehen die Gewerkschaften erheblichen Rückenwind für ihre Position. Bsirske sagte: „Wir werden jetzt sehen, ob die Signale bei den Arbeitgebern richtig angekommen sind.“

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Die Gewerkschaften verlangen 6,5 Prozent mehr Geld, mindestens aber 200 Euro – bei einjähriger Laufzeit des Tarifvertrages. Die Arbeitgeber haben angeboten, die Gehälter mit einem Stufenmodell innerhalb von zwei Jahren um 3,3 Prozent anzuheben.

Kommt es auch bei der dritten Verhandlungsrunde nicht zu einem Ergebnis, wird erwartet, dass die Arbeitgeber die Schlichtung anrufen. Während die Schlichtungskommission tagt, gilt Friedenspflicht. Neue Streiks sind in dieser Zeit nicht möglich, so dass während der Ostertage nicht mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist. (dpa/abendblatt.de)