Die bisher gültige Staffelung des Urlaubsanspruchs je nach Alter benachteilige junge Mitarbeiter, so das Erfurter Bundesarbeitsgericht.
Berlin. Künftig haben jüngere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes Anspruch auf mehr Urlaub. Die bisher praktizierte Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Alter bedeute eine Benachteiligung der jüngeren Mitarbeiter, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag. Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bekommen die Beschäftigten bisher bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Tage und erst danach 30 Tage. Dies jedoch verstößt nach Auffassung der Richter gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters. Diese Benachteiligung könne nur beseitigt werden, indem künftig alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unabhängig von ihrem Alter 30 Tage Urlaub erhielten, entschied das Gericht.
+++ Tarifstreit von zweiter Warnstreikwelle begleitet +++
Das Urteil betrifft nach Angaben der Gewerkschaft Verdi etwa 850.000 jüngere Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Gemeinden. (Reuters)