Die zweitgrößte deutsche Bank muss ihr Kapitalloch stopfen. Commerzbank-Chef Blessing holt sich Segen von Bundesfinanzminister Schäuble.

Frankfurt/Main. Der Mittwoch (18. Januar) wird ein wichtiger Tag für die Commerzbank: Dann werden der Vorstandsvorsitzende Martin Blessing und Finanzchef Eric Strutz im Vorstand die Kapitalstärkung beschließen, die die europäische Aufsichtsbehörde EBA von Deutschlands zweitgrößter Bank bis Freitag fordert, wie zwei mit den Vorgängen vertraute Personen der Nachrichtenagentur dapd sagten.

Dafür habe sich Blessing am Montagabend bereits den Segen des wichtigen stillen Anteilseigners, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, geholt, berichtete das „Handelsblatt“. Der Staat hält eine Sperrminiorität in Höhe von 25 Prozent und einer Aktie an der Commerzbank.


+++ Hintergrund: Wie die deutschen Banken ihre Kapital-Löcher stopfen +++

Am Dienstag werde wahrscheinlich der andere wichtige Teilhaber, die Münchner Allianz Versicherung, informiert, hieß es. Die Allianz ist über eine Stille Einlage in Höhe von 750 Millionen Euro mit der Commerzbank verbunden. Laut Medienberichten war bereits in der vergangenen Woche vereinbart worden, dass diese Stille Einlage so umgewandelt werden soll, dass die EBA sie in Zukunft zum Kernkapital zählen kann. Weder die Commerzbank noch die Allianz wollten das öffentlich kommentieren.

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Das Vorhaben von Blessing und Strutz ist ein schwieriges Unterfangen, denn die EU hat noch nicht beschlossen, was Kernkapital sein soll. Ein Sprecher der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin verweist auf eine geplante EU-Verordnung über „Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen“. „Bislang existiert diese Verordnung jedoch lediglich in Form eines Vorschlags der EU-Kommission vom Sommer 2011“, sagte der BaFin-Sprecher. „Er ist also in Einzelpunkten noch Gegenstand der Diskussion.“

Klar ist nur, dass Kernkapital möglichst ähnlich behandelt werden soll wie Aktien. Mit Aktien haben die Anleger die Möglichkeit, bei Gewinnen zu profitieren – müssen aber auch Verluste ertragen. Häufig gibt es auch eine Ausschüttung in Form von Dividenden. Solche Ausschüttungen werden auch bei anderen Kernkapitalformen erlaubt sein. (dapd/abendblatt.de)