Die BaFin untersagt die spekulativen Wetten auf fallende Kurse erneut. Sie waren in Deutschland erst seit Anfang Februar wieder erlaubt.

Berlin. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt ab Mitternacht ungedeckte Leerverkäufe von Aktien von zehn deutschen Finanzinstituten. Zudem werden ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Euro-Zone verboten sowie Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Verbindlichkeiten eines Euro-Staates. Die Verbote gelten zunächst bis zum 31. März und werden laufend überprüft.

Nach BaFin-Angaben werden ungedeckte Leerverkäufe von Aktien der Allianz, Commerzbank, Deutsche Bank, Münchener Rück, Deutsche Börse, Postbank, Hannover Rück, Aareal Bank, Generali Deutschland und MLP untersagt.

Die Ankündigung sorgte für Entspannung bei den Verbindlichkeiten einiger Euro-Staaten gegen Zahlungsausfälle. Die Kosten für griechische, britische, italienische, irische, portugiesische und deutsche Kreditausfallversicherungen (CDS) sanken. Die griechischen Credit Default Swaps verbilligten sich nach Angaben des Datenanbieters Markit Intraday um 58 Basispunkte auf 607 Basispunkte. Die portugiesischen CDS gingen um neun Basispunkte auf 271 Basispunkte zurück, die für irische um zehn Stellen auf 199 Basispunkte. Deutsche CDS gaben um fünf Basispunkte auf 44 Basispunkte nach.

Bei „Leerverkäufen“ verkaufen Anleger, die auf fallende Kurse setzen, Titel von vornherein mit der Absicht, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen. Bei „gedeckten Leerverkäufen“ leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei „ungedeckten Leerverkäufen“ dagegen decken sie sich nicht mit Aktien ein, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben.

Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatten mehrere Aufsichtsbehörden weltweit mit befristeten Notverfügungen „ungedeckte Leerverkäufe“ untersagt. In Deutschland sind diese nach einem eineinhalbjährigen Verbot seit Anfang Februar wieder erlaubt.