Die Eilanträge gegen das Hilfsgesetz wurden abgewiesen. Am Freitag hatten Bundesrat und Bundestag das deutsche Rettungspaket gebilligt.

Der Auszahlung der Griechenland-Hilfe steht nichts mehr im Wege. Das Bundesverfassungsgericht wies die Eilanträge gegen das Hilfsgesetz ab. Der Beschluss des Zweiten Senats wurde am Sonnabend veröffentlicht.

Bei der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gebotenen Folgenabwägung lege das Bundesverfassungsgericht einen strengen Maßstab an, hieß es in der Begründung. „Die insoweit erforderliche Abwägung ergab, dass der Allgemeinheit schwerere Nachteile drohen würden, wenn die einstweilige Anordnung ergehen würde und sich die Übernahme der Gewährleistungen später als verfassungsrechtlich zulässig erweisen würde“, erklärten die Richter.

Die Anträge richteten sich gegen das Gesetz, mit dem Deutschland Kreditgarantien über 8,4 Milliarden Euro allein in diesem Jahr übernimmt. Bundesrat und Bundestag hatten das deutsche Rettungspaket am Freitag gebilligt. Die Parlamente gaben Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Resolutionen Rückendeckung, in Brüssel Konsequenzen für den Euro-Stabilitätspakt durchzusetzen. Deutschland will Athen in den kommenden drei Jahren 22,4 Milliarden Euro leihen. Bundespräsident Horst Köhler unterschrieb das Gesetz noch am Freitagabend.