Karlsruhe/Hamburg. Der in Ungnade gefallene Ghostwriter Heribert Schwan musste die Aufnahmen herausrücken. Die “Kohl-Protokolle“ bergen Sprengstoff.
Für den Altkanzler Helmut Kohl ist es ein wichtiger Erfolg im Hinblick auf das Recht an seiner persönlichen Geschichte: Kohl darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag entschieden (Aktenzeichen V ZR 206/14), dass Kohls in Ungnade gefallener Biograf und Ghostwriter Heribert Schwan die Bänder mit den Gesprächen zu Recht herausrücken musste. Schwan scheiterte mit seiner Revision in Karlsruhe. Der Journalist hatte mit Kohl darum gestritten, wem die Bänder gehören. Ihnen wird ein erheblicher historischer Wert zugestanden. Ob Schwan Kopien der Bänder hat, ist unklar. Er soll die Gespräche aber abgeschrieben haben.
Die Vorsitzende BGH-Richterin Christina Stresemann sagte, Kohl habe einen Herausgabeanspruch gegen den Publizisten. Die Bänder befinden sich bereits im Besitz von Kohls Anwalt. Schwan hatte in den Jahren 2001 und 2002 lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis und Kohl beendete die Zusammenarbeit.
Der ehemalige Bundeskanzler klagte auf Herausgabe der Bänder und bekam in den Vorinstanzen recht, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln. Schwan legte Revision ein. „Die Revision wird zurückgewiesen“, entschied der BGH nun.
Schwan hatte ohne Zustimmung Kohls mit Tilman Jens das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ veröffentlicht. Es hatte für Aufregung gesorgt, denn darin werden Kohl Zitate zugeschrieben, die für Weggefährten weie Norbert Blüm oder Wolfgang Schäuble wenig schmeichelhaft waren. Kohl soll außerdem über die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel gesagt haben, sie habe anfangs nicht mit Messer und Gabel essen können. (dpa/HA)