Sie hatten Hunger und belegten sich ihre Brötchen mit Wurstbelag aus der Backstube. Für diesen Brötchenbelag mussten die beiden Bäcker jedoch bitter bezahlen: Ihnen wurde fristlos gekündigt. Schließlich klagten sie vor dem Arbeitsgericht in Dortmund und zumindest einer bekam Recht. Sein Chef muss ihn weitherhin beschäftigen.
Dortmund. Brötchenbacken ist anstregend und macht Hunger. Weil sich ein 26 Jahre alter Bäcker aus Westfalen und sein 44 Jahre alter Kollege jedoch eine Scheibe Wurst aus dem Etat der Backstube nahmen, um ihre Pausenbrötchen zu belegen, wurden sie hart bestraft: Der Chef der Bäckerei in Bergkamen überreichte ihnen im Spätsommer letzten Jahres wegen unerlaubten Benutzens von Firmeneigentum die fristlose Kündigung.
Die beiden Männer waren schockiert und zogen vor das Arbeitsgericht in Dortmund. Der Richter gab zunächst dem 26-Jährigen heute Recht und bestimmte, dass der Bäcker in seinem Betrieb weiter beschäftigt werden muss. Dieser ist zudem Mitglied im Betriebsrat, was die Entscheidung des Richters bestärkte. So habe bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Betriebsrat gehört werden und zustimmen müssen. Die Einladung zu dieser Anhörung sei formal nicht richtig gewesen. Deshalb sei die Kündigung unwirksam. Der 26-Jährige zeigte sich erfreut. Damit habe er nach dem Berliner Urteil nicht gerechnet, sagte er. Er wollte sich noch nicht dazu äußern, ob er nun tatsächlich bei der Bäckereikette weiterarbeiten werde.
Über die Zukunft des 44-Jährigen wurde noch kein Urteil gefällt, die Entscheidung soll heute Nachmittag getroffen werden. Beobachter erwarten jedoch, dass auch in seinem Fall das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden wird. So äußerte das Gericht in der mündlichen Verhandlung unter anderem Zweifel daran, dass das Unternehmen bei der Kündigung die lange Betriebszugehörigkeit des Mannes von 24 Jahren ausreichend gewürdigt hat.
Erst vor kurzem war ein derartiger Fall durch die Presse gegangen und hatte für reichlich nationales Aufsehen gesorgt. Eine Berliner Kassiererin hatte drei Getränkebons, die ein Kunde im Laden zurückgelassen hatte, für private Zwecke eingelöst und daraufhin die Kündigung erhalten. Angeblich habe sie geklaut, hieß es. Für die ehemalige Angestellte ging der Prozess jedoch enttäuschend aus. Das Berliner Landgericht erklärte die fristlose Kündigung für rechtens.