Die Berliner Supermarkt-Kassiererin war gekündigt worden, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Jetzt will “Emmely“ ihren Fall vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.
Barbara E., die als "Emmely" bundesweit bekanntgeworden ist, reichte am Mittwoch Verfassungsbeschwerde ein, wie ihr Anwalt Benedikt Hopmann am Mittwoch vor Journalisten in Berlin mitteilte. Der 50-Jährigen war nach 31 Jahren im Beruf gekündigt worden. Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte die fristlose Kündigung Ende Februar für rechtens erklärt und eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. In einer Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt will die Frau nun zunächst erreichen, dass in ihrem Fall eine Revision zugelassen wird.
Das Urteil hatte bundesweit Empörung bei Gewerkschaften und Sozialpolitikern ausgelöst. Frühere DDR-Bürgerrechtler sprachen von Klassenjustiz. Die Kassiererin berichtete am Mittwoch, sie erhalte nach wie vor zahlreiche Solidaritätsbekundungen aus ganz Deutschland.
Nach den Worten Hopmanns würde die Verfassungsbeschwerde erst dann greifen, wenn auch das Bundesarbeitsgericht keine Revision zulassen sollte. Um die vorgeschriebene Monatsfrist nach dem letzten Urteil zu wahren, sei aber schon jetzt Karlsruhe angerufen worden. Hopmann sieht Barbara E. in ihren Grundrechten verletzt, weil das Landesarbeitsgericht Berlin Fakten wie die Länge ihrer Betriebszugehörigkeit, Alter und Schaden für den Arbeitgeber nicht vertretbar abgewogen habe.