Opfer Renate B. spricht von Missbrauch und Vergewaltigung, ihr Vater Adolf B. vom einvernehmlichen Sex. Die Anwälte sind sich uneinig.
Nürnberg/Willmersbach. Wegen zahlloser Vergewaltigungen seiner Tochter soll Adolf B. aus dem fränkischen Willmersbach nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 14 Jahre ins Gefängnis. Staatsanwältin Beate Frasch beantragte am Freitag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zudem die anschließende Sicherungsverwahrung des 69-Jährigen. In ihrem Plädoyer sprach sie von einem unfassbaren Fall. „Es ist nicht zu begreifen, wie ein Mensch das aushalten kann“, betonte sie.
Adolf B. wird vorgeworfen, seine heute 46-jährige Tochter über einen Zeitraum von mehr als 34 Jahren immer wieder zum Sex gezwungen und drei behinderte Söhne mit ihr gezeugt zu haben. Zwei davon starben als Kleinkinder. In die Anklageschrift schafften es nur die nicht verjährten Fälle ab 1991.
B.s Verteidiger Karl Herzog bezeichnete das Opfer, Renate B., in seinem Plädoyer als „völlig unglaubwürdig“. Er forderte, den 69-Jährigen lediglich wegen Inzests zu einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren zu verurteilen. Das Urteil wird am Montag (19. Dezember, 10.00 Uhr) gesprochen.
Zum Prozessauftakt hatte der Rentner die intime Beziehung zu seiner Tochter zugegeben, aber von einvernehmlichem Sex gesprochen. Renate B. soll sogar die Initiative ergriffen haben. Für Staatsanwältin Frasch ist diese Behauptung „völlig abwegig“.
Sie habe an der Glaubwürdigkeit des Opfers keinerlei Zweifel. Renate B. sei in einem Klima der häuslichen Gewalt groß geworden, in dem der Vater ein strenges Regime geführt habe, auch gegen ihre vier Brüder und die Mutter. Da ihr Vater ihr zudem damit gedroht habe, sie umzubringen, wenn sie etwas verrate, sei sie ohnmächtig und hilflos gewesen. Auch habe sie Scham empfunden.
Renate B. habe die Erfahrung gemacht, dass ihr niemand helfen würde - obwohl der Inzest seit 1982 in der Region ein offenes Geheimnis gewesen sei. „Es gibt keine Strafe, die dem Ganzen gerecht werden würde“, betonte Frasch. Adolf B. habe seiner Tochter ein eigenständiges Leben genommen.
Renate B. hatte sich im Februar 2011 ihrer Bewährungshelferin anvertraut und danach ihren Vater angezeigt. Er sitzt seit März in Untersuchungshaft.
Verteidiger Herzog bezeichnete den Fall als „unaussprechlich“, betonte aber, niemand sollte „normale Maßstäbe“ bei der Beurteilung ansetzen, da man es hier mit „Leuten auf enorm niedrigem Niveau“ zu tun habe. Dass Renate B. nicht freiwillig mitgemacht habe, halte er für „völlig unglaubwürdig“. „Man kann durchaus davon ausgehen, dass sie bestimmte Bedürfnisse hatte, die anderweitig nicht befriedigt werden konnten“, sagte er und berief sich dabei auch auf Zeugenaussagen, wonach die beiden nach außen harmonisch wirkten.
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Renate B. habe aus der Beziehung auch wirtschaftliche Vorteile gezogen, sagte Herzog. Sie habe nicht arbeiten müssen, und da sie den Ämtern den wahren Vater ihrer Kinder verschwiegen habe, habe sie Unterhaltszahlungen vom Staat bekommen. „Inzestuöse Verhältnisse gibt es zuhauf“, fasste Herzog zusammen.
Zuvor hatte Anwältin Andrea Kühne, die Renate B. als Nebenklägerin vertritt, erklärt, Renate B. habe ihren Vater einerseits als ihren Peiniger erlebt und gehasst, gleichzeitig aber als ihren Vater auch geliebt. Bei einer solchen „ambivalenten schmerzhaften Doppelbindung“ würden negative Gefühle häufig erst zugelassen, wenn sich eine Bindung lockere.
Adolf B. verfolgte die Plädoyers aufmerksam. Als der Vorsitzende Richter ihm das letzte Wort vor der Verurteilung erteilte, sagte er: „Ich möchte gar nicht eingesperrt werden, das wäre das Beste.“