Winklevoss-Zwillinge, die für sich die Idee zum Online-Netzwerk Facebook beanspruchen, scheitern mit Berufung vor US-Bundesgericht.

San Francisco. Im Rechtsstreit um die Erfindung von Facebook hat ein US-Bundesgericht eine Berufungsklage der Winklevoss-Zwillinge abgewiesen, die für sich die Idee zu dem milliardenschweren Online-Netzwerk beanspruchen. Das Gericht in San Francisco im Bundesstaat Kalifornien erklärte am Montag, Tyler und Cameron Winklevoss seien „nicht die ersten von einem Wettbewerber ausgestochenen Parteien, die auf dem Rechtsweg das zu erlangen versuchen, was sie im Markt nicht erreichen konnten“. Der Moment, an dem der Rechtsstreit beendet werden müsse, sei nun gekommen.

Die Winklevoss-Zwillinge werfen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg vor, während der gemeinsamen Studienzeit an der US-Eliteuni Harvard im Jahr 2003 ihre Idee zum sozialen Online-Netzwerk ConnectU gestohlen zu haben. Facebook weist diese Darstellung zurück. Die Brüder hatten mit Facebook vor zwei Jahren einen Vergleich in Höhe von rund 65 Millionen Dollar geschlossen, zogen aber erneut vor Gericht. Hollywood hatte die Geschichte der umstrittenen Facebook-Gründung in dem Drama „The Social Network“ verfilmt, das im Februar mit drei Oscars ausgezeichnet wurde.

(afp/abendblatt.de)