Knapp ein Jahr nach einer angeblichen Vergewaltigung in einem New Yorker Hotelzimmer beschäftigt der Fall Strauss-Kahn jetzt das Zivilgericht.
New York. Die erste Anhörung vor einem möglichen Zivilverfahren gegen Dominique Strauss-Kahn hat nicht die von seinen Anwälten geforderte Ablehnung der Klage gebracht. Richter Douglas McKeon legte sich beim ersten Termin am Mittwoch noch nicht fest, ob er die Klage einer New Yorker Hotelangestellten abweisen werde, versprach jedoch eine zügige Entscheidung.
In dem ersten Schlagabtausch zwischen den Anwälten beider Parteien ging es vor allem darum, ob Strauss-Kahn - zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat noch Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) - diplomatische Immunität in Zivilrechtsfragen genieße.
"Abweisung (der Klage), euer Ehren, mag einigen als unfaires Ergebnis erscheinen, aber es ist das Ergebnis, das das Gesetz erzwingt", sagte Strauss-Kahns Anwalt Amit Mehta. Die Anwälte des Ex-IWF-Chefs verwiesen auf ein Statut der Vereinten Nationen von 1947, das den Oberhäuptern von Fach-Organisationen dieses Privileg bewilligt. Auch wenn die USA dieses Abkommen nie unterzeichnet hätten, sei es doch so weit verbreitet, dass es den Status eines Gewohnheitsrechts erlangt habe.
McKeon befragte Strauss-Kahns Anwälte ausführlich. Er führte an, dass der IWF selbst in seinen Statuten seinem Direktor nicht die weitgehende Immunität gewährt, die der Beklagte für sich in Anspruch nehme. Außerdem wollte der Richter wissen, warum Strauss-Kahn diese Immunität nicht in dem Strafverfahren gegen ihn angeführt habe. Strauss-Kahn habe seinen Namen reinwaschen wollen, antwortete Mehta.
Der Anwalt der Klägerin, die Strauss-Kahn versuchte Vergewaltigung vorwirft, zielte in dieselbe Richtung wie der Richter. Auf Nachfrage konnten Strauss-Kahns Verteidiger allerdings keine Gerichtsfälle oder Gesetzespassagen vorlegen, die ihre Argumentation stützten. "Dominique Strauss-Kahn denkt, er kann sich einseitig, selbst, aus eigener Macht heraus diplomatische Immunität verleihen und nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden", sagte der Anwalt der Klägerin, Douglas Wigdor.
Die Frau, die zum fraglichen Zeitpunkt im vergangenen Mai als Zimmermädchen arbeitete, will in dem Zivilprozess finanzielle Entschädigung einklagen. Einen Strafprozess gegen den ehemaligen IWF-Chef hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund von Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers eingestellt.
Weder die Klägerin noch Strauss-Kahn erschienen am Mittwoch vor Gericht.