Wer sich prostituieren will, muss künftig über eine amtliche Bewilligung sowie eine Krankenversicherung verfügen und Gebühren entrichten.
Zürich. Nach jahrelangen Debatten sind in der größten Stadt der Schweiz umfangreiche Regeln für die Prostitution erlassen worden. Damit will Zürich auch verhindern, dass sich bereits 16-Jährige öffentlich für Sexdienste anbieten, wie dies nach Schweizer Bundesrecht immer noch legal ist. Wer sich in der Bankenmetropole prostituieren will, muss künftig über eine amtliche Bewilligung sowie eine Krankenversicherung verfügen und Gebühren entrichten. Geregelt wird dies durch die „Prostitutionsgewerbeverordnung“, die am Mittwochabend mit großer Mehrheit vom Zürcher Stadtparlament beschlossen wurde.
Die Abgeordneten reagierten auf Proteste gegen eine starke Zunahme der Straßenprostitution sowie auch gegen die Rechtlosigkeit von Huren. Dass sich nach Bundesrecht in der Alpenrepublik schon 16-Jährige prostituieren dürfen, konnte Zürich nicht eigenmächtig ändern. Durch einen Trick wird dies aber in der Limmat-Stadt de facto illegal: Voraussetzung der erforderlichen Bewilligung ist die eigenständige Handlungsfähigkeit der Antragsteller. Diese ist laut Gesetz erst ab Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, gegeben.
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Allerdings greifen die neuen Regeln schon am Ortsrand der rund 400 000 Einwohner zählenden Stadt nicht mehr. Im Kanton Zürich gibt es keine besonderen Regelungen zur Prostitution. In mehreren anderen Kantonen sowie einer Reihe von Städten sind in den vergangenen Jahren Prostitutionsgesetze erlassen worden – so in Genf, Bern und Basel. (dpa/abendblatt.de)