St. Georg. Der Senat hat gestern eine Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu "Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet" beschlossen. Diese gilt für den Stadtteil St. Georg. Ein Verstoß gegen die neue Verordnung kann, wie bereits berichtet, künftig mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Als Vorbild gelten Maßnahmen beispielsweise in Stuttgart oder Frankfurt am Main. In St. Georg ist Prostitution aufgrund der Sperrgebietsverordnung verboten. Bislang konnte die Polizei dort nur gegen die Prostituierten selbst vorgehen, nun auch gegen die Freier.
Die Anwohner am Steindamm, am Hansaplatz und in den umliegenden Straßen beschweren sich seit Jahrzehnten über die illegale Prostitution. Die Polizei konnte trotz zahlreicher Maßnahmen wie Platzverweisen oder der Verhängung von Bußgeldern die Prostitution nicht nachhaltig eindämmen.
Eine "spürbare Verbesserung der Situation in St. Georg" erwartet Innensenator Michael Neumann (SPD). Zum einen, weil nun auch die Freier belangt werden könnten. Und zum anderen, weil das Polizeikommissariat am Steindamm zwischenzeitlich um zehn Beamte aufgestockt wurde.